Drucksache Nr. 15-0003/2012:
Straßenumbenennungen im Stadtteil Anderten

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
 
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15-0003/2012
1
 

Straßenumbenennungen im Stadtteil Anderten

Antrag,

auf der Grundlage des folgenden Vorschlags der Verwaltung die Anhörung der Betroffnen zu beschließen:

1. Die Verlängerung des Lohweges in südliche Richtung, welche von der Eisenbahnbrücke östlich entlang des bebauten Bereichs bis zur Anschlussstelle der B65 führen soll, wird einbezogen in den Namen Lohweg.

2. Das westliche von der Höverschen Straße abzweigende Teilstück Lohweg wird umbenannt und einbezogen in den Straßennamen Am Ahltener Weg.

3. Für das Teilstück von der Straße Am Ahltener Weg bis zur Eisenbahnbrücke wird der Name Lohweg aufgehoben.


Übersichtskarte siehe Anlage 1.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen dient insbesondere der Orientierung innerhalb einer Stadt. Straßenbenennungen sind daher allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen dienlich. Da der Umbenennungsvorschlag die bereits vorhandenen Straßenbezeichnungen nach Flurnamen aufgreift, ist keine personenbezogenen Namensgebung vorgesehen. Somit sind genderspezifische Belange nicht betroffen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit €0.00
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit €0.00
Veräußerung von Sachvermögen €0.00
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen €0.00
Sonstige Investitionstätigkeit €0.00
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden €0.00
Baumaßnahmen €0.00
Erwerb von bewegl. Sachvermögen €0.00
Erwerb von Finanzvermögensanlagen €0.00
Zuwendungen für Investitionstätigkeit €0.00
Sonstige Investitionstätigkeit €0.00
  
Saldo Investitionstätigkeit €0.00
€0.00

Teilergebnishaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Produkt 51103
Sonstige Leistungen Geoinformation
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen €0.00
Sonstige Transfererträge €0.00
Öffentlichrechtl. Entgelte €0.00
Privatrechtl. Entgelte €0.00
Kostenerstattungen €0.00
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) €0.00
Sonstige ordentl. Erträge €0.00
  
Außerordentliche Erträge €0.00
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Personalaufwendungen €2,175.00
Sach- und Dienstleistungen €625.00
Abschreibungen €0.00
Zinsen o.ä. (TH 99) €0.00
Transferaufwendungen €0.00
Sonstige ordentliche Aufwendungen €0.00
  
Saldo ordentliches Ergebnis (€2,800.00)
Außerordentliche Aufwendungen €0.00
Saldo außerordentliches Ergebnis €0.00
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Saldo gesamt (€2,800.00)
Kosten für Straßenbenennungen sind als Durchschnittswerte zu betrachten.

Begründung des Antrages

Die langfristige Planung der Landeshauptstadt Hannover sieht eine Umgehungsstraße für die Höversche Straße / Anderter Straße über den Lohweg vor. Nach den derzeitigen Planungen ist vorgesehen, den Lohweg in südliche Richtung östlich entlang des bebauten Bereichs bis zur Anschlussstelle der B65 zu verlängern.

Infolge der Beschlussdrucksache 0421/2010 wurde mit dem Ausbau des ersten Bauabschnittes zwischen Höversche Straße und Eisenbahnbrücke begonnen. Dadurch wird der derzeitige Verlauf des Lohweges derart verändert, dass zwei unabhängige Teilstücke mit dem Namen Lohweg entstehen, welche durch die Straße Am Ahltener Weg unterbrochen werden. Das jetzige Teilstück Lohweg von der Straße Am Ahltener Weg bis zur Eisenbahnbrücke wird zurückgebaut.

Um auch nach Fertigstellung des Ausbaus des ersten Bauabschnittes eine zweifelsfreie Orientierung und ein schnelles Auffinden in Notsituationen sicher stellen zu können, ist die Anpassung der Straßennamen an die zukünftige Situation unerlässlich. Mit der Anpassung wird auch die Änderung der Adressen dort ansässiger Firmen erforderlich.

Im Vorfeld wurden zunächst verschiedene Lösungsansätze geprüft und gegeneinander abgewogen. Eine Adressänderung betroffener AnliegerInnen lässt sich bei keiner Benennungsmöglichkeit vermeiden.

In Absprache mit dem Fachbereich Tiefbau wird nur der folgende Benennungsvorschlag als eindeutig genug erachtet, um Orientierungsprobleme bestmöglich ausschließen zu können:
Der Name Lohweg wird über das in Kürze ausgebaute Teilstück sowie den weiteren geplanten Verlauf der Straße bis zur Anschlussstelle der B65 fortgeführt.
Das westliche von der Höverschen Straße abzweigende Teilstück Lohweg wird umbenannt und einbezogen in den bestehenden Straßennamen Am Ahltener Weg. Nach dem Ausbau wird hier eine durchgehende Straßenführung erreicht.
Der Name Lohweg wird für das Teilstück von der Straße Am Ahltener Weg bis zur Eisenbahnbrücke aufgehoben.

Durch diese Anpassung der Straßennamen an die neue Straßenführung sind sieben GrundstückseigentümerInnen sowie weitere sieben Firmen und andere AnliegerInnen von einer Adressänderung betroffen. Der Umbenennungsprozess soll hiermit eingeleitet werden, um möglichst zeitnah mit der Fertigstellung des Straßenausbaus auch die angepassten Grundstücksbezeichnungen einführen zu können. Stimmt der Stadtbezirksrat dieser Drucksache zu, werden entsprechend des erforderlichen Verwaltungsverfahrens die betroffenen EigentümerInnen und AnliegerInnen über die beabsichtigte Änderung informiert. Sie erhalten damit die Möglichkeit, Anregungen oder Bedenken zu äußern.

Nach Auswertung der Rückmeldungen wird die Verwaltung dem Stadtbezirksrat eine weitere Beschlussdrucksache mit dem Ergebnis der Auswertung zur letztendlichen Entscheidung vorlegen.
61.21 
Hannover / Jan 3, 2012