Anfrage Nr. 15-0003/2007:
Ölkühler auf Grundstück des Umspannwerkes

Inhalt der Drucksache:

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Ölkühler auf Grundstück des Umspannwerkes

Auf dem Grundstück des Umspannwerkes von enercity, Lindemannallee, befindet sich ein Ölkühler zur Versorgung der vorhandenen Technik. In Zukunft sollen Teile des Grundstückes mit einem Lebensmittelmarkt bebaut werden.


Wir fragen die Verwaltung:

1. Welche baulichen und umweltrechtliche Maßnahmen müssen für eine mögliche Entfernung des Ölkühlers bei der Umsetzung der geplanten Bebauung des Grundstückes mit einem Lebensmittelmarkt erfolgen?
2. Welcher Aufwand und welche Kosten entstehen bei der Entfernung des Ölkühlers?
3. Sind bauliche und umweltrechtliche Maßnahmen auch bei Nichtansiedlung des Lebensmittelmarktes notwendig?

Antwort
Es ist bekannt, dass im Auftrag der Stadtwerke Untersuchungen auf dem genannten Grundstück durchgeführt wurden bzw. werden. Ein Bericht dazu liegt der Verwaltung noch nicht vor. Aus diesem Grunde ist eine Beantwortung der Fragen zurzeit noch nicht möglich.

Eine Stellungnahme der Verwaltung kann daher erst nach Vorlage und Prüfung des Untersuchungsberichtes erfolgen.

Die Verwaltung hat die Stadtwerke als Grundstückseigentümerin gebeten zu dem Sachverhalt aus ihrer Sicht Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme fügen wir als Anlage bei.