Drucksache Nr. 1498/2004:
Investive Zuschüsse an zwei Träger aus dem Bereich der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit -Jugendwerkstätten-

Inhalt der Drucksache:

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1498/2004
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Investive Zuschüsse an zwei Träger aus dem Bereich der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit -Jugendwerkstätten-

Antrag,

den nachstehend genannten Trägern von Jugendwerkstattprojekten folgende einmalige Beihilfen aus dem Vermögenshaushalt zur Finanzierung investiver Maßnahmen in 2004 zu gewähren und zur Auszahlung freizugeben:

- Werk-statt-Schule e.V. 14.000,00 €
- Arbeits und Sozialberatungsgesellschaft e.V. (ASG) 3.500,00 €
Fördersumme 17.500,00 €

Die Mittel stehen im Unterabschnitt 2.4520 -Jugendsozialbereich, sonstige Maßnahmen- auf der Haushaltsstelle 988000.0 -Beihilfen- zur Verfügung.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

In den Jugendwerkstätten sind sowohl junge Frauen als auch junge Männer beschäftigt. Die Berücksichtigung der Gender-Aspekte ist Voraussetzung für die Anerkennung als Jugendwerkstatt. Die entsprechende Richtlinie des Nds. Ministeriums für Frauen, Arbeit und Soziales führt aus, dass Zuwendungen aus dem Jugendwerkstättenprogramm auch die Chancengleichheit zwischen jungen Frauen und Männern fördern soll. Der Frauenanteil in den Maßnahmen soll dem prozentualen Anteil der Frauen an der Zielgruppe des Programms entsprechen. Je nachdem, welche Berufsbilder angeboten werden, schwankt das Geschlechterverhältniss. Im Programm werden auch zielgruppenspezifische Angebote ausschließlich für junge Frauen gemacht.

Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen
Die ASG und die Werk-statt-Schule stehen Menschen mit Behinderungen offen. Die Werkstätten sind barrierefrei gestaltet. Es handelt sich hier jedoch ausdrücklich nicht um Werkstätten für behinderte Menschen. Derzeit sind keine Teilnehmer mit Behinderungen beschäftigt. In der ASG waren in den vergangenen Jahren in der Verwaltung ausschließlich behinderte TeilnehmerInnen beschäftigt. Die Zuweisungen der Teilnehmer erfolgt jedoch durch die Agentur für Arbeit, welche in diesem Jahr keine behinderten Menschen zugewiesen hat.

Kostentabelle

Es entstehen die genannten finanziellen Auswirkungen. Finanzielle Verpflichtungen für Folgejahre werden nicht eingegangen.

Begründung des Antrages


Die im Antragstext aufgeführten Träger von Maßnahmen der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit bieten seit vielen Jahren in Hannover jungen Menschen Integrationshilfen in die Arbeitswelt und Gesellschaft an.

Die Finanzierung dieser Angebote erfolgt größtenteils über das SGB III und das Jugendwerkstättenprogramm des Landes Niedersachsen. Neben Eigenmitteln der Träger und kirchlichen Zuschüssen, decken insbesondere die städtischen Beihilfen aus dem Verwaltungshaushalt (Haushaltsstelle 1.4520.718300.3) Sachkosten in den Jugendwerkstätten ab.

Mit den beantragten Investitionskostenbeihilfen werden Maßnahmen gefördert, die zu einer Verbesserung der Qualifizierungsangebote beitragen. Weiterhin werden verstärkt Maßnahmen gefördert, die es den Jugendwerkstätten ermöglichen, ihre Einnahmen/Verkaufserlöse zu erhöhen und somit die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Projekte steigern.



Werk-statt-Schule e.V. 14.000,00 €
Der Antrag der Werk-statt-Schule e.V. bezieht sich auf Investitionen für die Bereiche der Berufsvorbereitung/Berufsorientierung (Arbeiten und Lernen Maßnahmen und das Jugendwerkstättenprogramm), das Programm Schulpflichterfüllung in Jugendwerkstätten (SiJu) und auf die überbetrieblichen Ausbildungsbereiche Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Elektroinker für Energie- und Gebäudetechnik und Zweiradmechaniker.

Das Programm Schulpflichterfüllung in Jugendwerkstätten (SiJu) wurde im vergangenen Jahr um 8 Plätze aufgestockt, daher werden einige Ergänzungsanschaffungen notwendig. Der Träger ist derzeit im Begriff seine Angebote in der Berufsvorbereitung/Berufsorientierung neu zu strukturieren. Produkte und Dienstleistungen sollen verstärkt am Markt angeboten werden. Durch eine erwerbswirtschaftliche Ausrichtung kann eine Entfernung von der betrieblichen Realität, wie sie an künstlichen Lernorten häufig entsteht (Schule, Berufsschule, Lehrwerkstatt), verringert und gleichzeitig die Motivation der jungen TeilnehmerInnen erhöht werden. Hierzu sind einige Investitionen in den Werkstätten erforderlich. Weiterhin sollen Ausstattungsgegenstände für Schulungs- und Arbeitsräume angeschafft werden (Tafeln, Bestuhlung).

Veranschlagt werden ausschließlich Materialkosten. Der zum Teil erforderliche Auf- oder Einbau der Geräte erfolgt in Eigenleistung.

Insbesondere sollen Ausstattungsgegenstände, eine Hebebühne für die Motorradwerkstatt, ein Werkstatttor für die Zweiradwerkstatt, eine Membranpumpe für die Ausbildung zur Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft, eine Metallbandsäge, ein Werkzeugschrank und eine Presszange für die Metallwerkstatt, sowie ein Beamer zur Unterrichtsgestaltung in der Elektroausbildung angeschafft werden.

Arbeits und Sozialberatungsgesellschaft e.V. (ASG) 3.500,00 €
Die Arbeits und Sozialberatungsgesellschaft e.V. bietet seit vielen Jahren sozialpädagogisch begleitete Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen für junge Erwachsene und Jugendliche an. Für den Bereich Linden, Limmer und Ahlem stellt die ASG das wesentliche Angebot der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit dar. Es werden die Fachbereiche Fahrrad/Metall und Holz angeboten. In 2003 wurde die Zusammenarbeit mit dem Jugendbüro der Stadt Hannover weiter ausgebaut, infolgedessen stieg die Platzzahl von 16 auf 22. Die Erhöhung der Teilnehmerzahl macht Ergänzungsanschaffungen in den Werkstätten notwendig. Mit der Beihilfe sollen für die Fahrradwerkstatt Werkzeuge zur Metallverarbeitung (Hebelscheren, Biegemaschinen) und für die Holzwerkstatt eine Dekupiersäge angeschafft werden.

Die Mittel für die vorgeschlagenen Beihilfen stehen bei der Haushaltsstelle 2.4520.988000.0/901 in Höhe der Fördersumme haushaltsrechtlich zur Verfügung. Eigenleistungen werden von den Einrichtungen bei Aufstellung und Einbau der Investitionsgüter erbracht.
50.62 neu 50.42
Hannover / 22.06.2004