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Erweiterung durch Anbau einer Kindergartengruppe in der Kindertagesstätte Kapellenbrink 12, 30655 Hannover
Antrag,
zu beschließen,
- im Rahmen der Sanierung der städtischen Kindertagesstätte Kapellenbrink, in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e. V., der Erweiterung um eine Kindergartengruppe (25 Ganztagsplätze) zuzustimmen
- sowie dem Träger ab Betriebsbeginn laufende Beihilfe auf Basis des gültigen Fördergrundsatzes (Betriebskostenersatz) zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.36501.901.1 | |
Einzahlungen | Auszahlungen |
---|
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Veräußerung von Sachvermögen |
0,00 € |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | | | | | |
|
| Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
0,00 € |
Baumaßnahmen |
0,00 € |
Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
15.000,00 € |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | Saldo Investitionstätigkeit |
-15.000,00 € |
|
|
|
0,00 € |
|
Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Angaben pro Jahr |
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
---|
Zuwendungen und allg. Umlagen |
0,00 € |
Sonstige Transfererträge |
0,00 € |
Öffentlichrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Privatrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Kostenerstattungen |
0,00 € |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
0,00 € |
Sonstige ordentl. Erträge |
0,00 € |
| | Außerordentliche Erträge |
0,00 € |
| | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
|
| Personalaufwendungen |
0,00 € |
Sach- und Dienstleistungen |
0,00 € |
Abschreibungen |
0,00 € |
Zinsen o.ä. (TH 99) |
0,00 € |
Transferaufwendungen |
0,00 € |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
107.500,00 € |
| | Saldo ordentliches Ergebnis |
-107.500,00 € |
Außerordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
Saldo außerordentliches Ergebnis |
0,00 € |
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
|
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo gesamt |
-107.500,00 € |
|
Begründung des Antrages
Im Gebäude der Kindertagesstätte Kapellenbrink in Groß-Buchholz sind drei Kindergartengruppen und eine Hortgruppe mit insgesamt 95 Kindern untergebracht. Im Rahmen der notwendigen Sanierungmaßnahme soll das Betreuungsangebot um eine Kindergartengruppe mit 25 Ganztagsplätzen auf insgesamt 5 Gruppen (4 Kindergartengruppen und eine Hortgruppe) und somit auf 120 Betreuungsplätze erweitert werden.
Die Kindertagesstätte muss während der Sanierung ausgelagert werden. In diesem Zusammenhang soll geprüft werden, ob die geplante Erweiterung um eine Kindergartengruppe bereits zur Auslagerung vorgenommen werden kann. Auf Grund der aktuellen Bedarfssituation und der vom Träger dargestellten erhöhten Nachfrage nach Kindergartenplätzen wäre ein zeitnaher Ausbau angezeigt und eine nächst mögliche Umsetzung zielorientiert.
Mit DS-Nr. 1388/2010 N1, ergänzt durch DS-Nr. 1990/2010 sowie DS-Nr. 644/2011 (Sofortprogramm Kindergarten) wurde die Verwaltung beauftragt, bis zum Jahr 2013 weitere Krippen - und Kindergartenplätze zu schaffen. Durch das geplante Angebot wird es möglich, diesem Auftrag zu entsprechen und dem bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuungsangebote nachzukommen. Zudem trägt es dazu bei, Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern.
Die Raumplanungen werden mit dem Nds. Kultusministerium - Referat Kindertageseinrichtungen - abgestimmt, so dass eine entsprechende Betriebserlaubnis erteilt werden kann. Die Aufwendungen für die laufenden Betriebskosten, sowie die einmalige Zuwendung für Einrichtungsgegenstände in Höhe von max. 15.000,-€, stehen im Kindertagesstättenbudget zur Verfügung.
51.41
Hannover / 11.08.2011