Drucksache Nr. 1497/2006:
Ausbau der Beneckeallee (zwischen Schulenburger Landstraße und Mittellandkanal)

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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1497/2006
1
 

Ausbau der Beneckeallee (zwischen Schulenburger Landstraße und Mittellandkanal)

Antrag,

dem Ausbau der Beneckeallee zwischen Schulenburger Landstraße und dem Mittellandkanal gemäß der Anlage 1 mit den Gesamtkosten in Höhe von 950.000 €, der Mittelfreigabe und dem Baubeginn vorbehaltlich einer Bewilligung der Zuschüsse nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) zuzustimmen.

Finanzielle Auswirkungen

Vermögenshaushalt

Haushaltsmanagementkontierung: 6500.006 - 950100
Bezeichnung: Kreisstraßen, Beneckeallee

Ansatz 2006 550.000 €
Verpflichtungsermächtigung z. L. 2007 550.000 €
Vorgesehen in der MifriFi für 2007 550.000 €

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten608.000,00 €6500.006-361100Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt608.000,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung950.000,00 €6500.006-950100Sachausgaben0,00 €
Einrichtungsaufwand0,00 €Zuwendungen0,00 €
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten45.600,00 €Einzelplan 9
Ausgaben insgesamt950.000,00 € Ausgaben insgesamt45.600,00 € 
Finanzierungssaldo-342.000,00 € Überschuss / Zuschuss-45.600,00 € 
Von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) wurde eine 60%ige GVFG-Förderung des Gemeindeanteils der Gesamtkosten in Aussicht gestellt. Für Maßnahmen, die in 2006 durchgeführt und abgerechnet werden, wurde eine 75%ige GVFG-Förderung in Aussicht gestellt. Die in der Kostentabelle dargestellten Zuschüsse gehen zunächst vom niedrigeren Fördersatz aus.

Über die dargestellten Kosten hinaus entstehen Ausgaben für Straßenabläufe, die jedoch nicht über diese Haushaltsmanagementkontierung abgewickelt werden, sondern im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung mit der Stadtentwässerung Berücksichtigung finden.

Begründung des Antrages

1. Ausgangslage

Die Beneckeallee ist Bestandteil des Hauptverkehrsstraßennetzes der Landeshauptstadt Hannover. Die Ausbaustrecke hat eine wichtige Funktion für den Durchgangsverkehr als Verbindungsstraße mit einem DTV von ca. 14.500 Fahrzeugen / 24h. Die vorhandene Fahrbahn ist ca. 13,00 m breit.

Auf beiden Seiten der Beneckeallee befinden sich Wohngebiete, im Einmündungsbereich zur Schulenburger Landstraße liegen eine Kirche und eine Kindertagesstätte. Am Fahrbahnrand wird heute geparkt. Die vorhandenen Nebenanlagen sind in Radweg und Gehweg unterteilt.

Die Kanalbrücke im Zuge der Beneckeallee sowie die Schulenburger Landstraße einschließlich des Knotenpunktes mit der Beneckeallee sind in den Jahren 1996 und 2000 ausgebaut worden. Der noch fehlende Abschnitt soll nun ausgebaut und an die vorhandene Querschnittsaufteilung der angrenzenden Abschnitte angepasst werden.

Aufgrund der schlechten baulichen Verhältnisse kann die Verkehrssicherheit im Planungsbereich mittelfristig nicht mehr im Rahmen der Straßenunterhaltung mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand gewährleistet werden.


2. Beschreibung des Vorhabens

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll eine klare Trennung zwischen Fahrbahn- und Nebenanlagen geschaffen werden.

Die Fahrbahn wird durchgehend zweispurig in einer Breite von 7,00m ausgebaut. Die einmündenden untergeordneten Straßen werden mit Gehwegüberfahrten an die Beneckeallee angeschlossen.

Die Breiten der Rad- und Gehwege werden neu festgelegt und den heutigen Anforderungen angepasst.

Auf beiden Straßenseiten werden Längsparknischen angeordnet um den ruhenden Verkehr zu ordnen. Durch Baumpflanzungen im Bereich der Parknischen wird der Straßenraum optisch gegliedert.

Die Länge der Baustrecke beträgt ca. 345 m.


3. Kosten

Die Gesamtkosten für die Maßnahme betragen 950.000 €. Die Maßnahme ist in das Mehrjahresprogramm für die GVFG-Förderung des Gemeindeanteils aufgenommen. Bei der Baumaßnahme kommt die Straßenausbaubeitragssatzung zur Anwendung. Im Sinne der Satzung gehört die Garbsener Landstraße zu den „Durchgangsstraßen“. Der Anteil der Anlieger am beitragsfähigen Aufwand beträgt nach der derzeitigen Satzung je nach Teileinrichtung bei diesen Straßen zwischen 25% und 65%. Da eine konkrete Berechnung noch nicht vorliegt, sind die Einnahmen noch nicht in die Kostentabelle eingeflossen.


4. UVP

Die geplante Baumaßnahme führt zu einer Verbesserung der bestehenden Umweltverhältnisse. Durch die Baumpflanzungen und die mit der Erneuerung der Fahrbahn verbundene Reduzierung des Verkehrslärms wird die Umfeldqualität verbessert.









5. Bauzeit / Bauablauf

Mit der Baumaßnahme soll ab Oktober 2006 begonnen werden, die Bauzeit wird voraussichtlich sechs Monate betragen.

Der erforderliche Leitungsbau wird schon im Vorfeld begonnen.
66.22 
Hannover / 15.06.2006