Informationen:
Beratungsverlauf:
- 29.08.2005: Jugendhilfeausschuss: - Erledigt durch Drucksache Nr. 1648/2005-
Antragsteller(in):
Herr Horst Merkel, stimmberechtigtes Mitglied im JHA
Herr Horst Merkel, stimmberechtigtes Mitglied im JHA
der Rat der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert bei dem zum 01.08.2005 in den hannoverschen Kindertagesstätten eingeführten Essensgeld Ausnahmen von der Pflicht zur Zahlung in folgenden Fällen zu beschließen-
1 . Für Kinder, die wegen chronischer Erkrankungen oder Behinderungen nicht am Essen teilnehmen können, ist kein Essensgeld zu entrichten. Der Ausnahmetatbestand ist durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen.
2. Für Kinder, die gestillt werden und die deshalb noch nicht am Essen
.
In den zu 1. und 2. genannten Fällen nimmt das Kind die Leistung “Essen" durch einen besonderen Gesundheits- oder Entwicklungszustand nicht in Anspruch.
Im zu 3. genannten Fall muss unbedingt vermieden werden, dass ein Kita-Platz gekündigt wird, wenn die Eltern/Personensorgeberechtigten in einer wirtschaftlich schwierigen Lage Probleme haben, mit den begrenzten Finanzmitteln haushalten zu können. Die Notwendigkeit der Vermeidung einer Benachteiligung des Kindes in der Bildung, Erziehung und Betreuung muss durch den Kommunalen Sozialdienst im Einzelfall bestätigt werden.
Horst Merkel