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Einrichtung einer 3. Integrationsgruppe in der Kindertagesstätte der Corvinus Kirchengemeinde in der Moorhoffstr. 28 A
Antrag,
zu beschließen,
- eine Kindergartengruppe (25 Plätze) der verbandseigenen Kindertagesstätte der Corvinus Kirchengemeinde, Moorhoffstr. 28 A, in Trägerschaft des Ev.-luth. Stadtkirchenverbandes in eine Integrationsgruppe (16 Kinder) in 3/4-Betreuung umzustrukturieren
- und dem Träger ab 01.08.2011, spätestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Beihilfen auf der Grundlage der in der DS Nr.: 2735/1997 "Förderung von Integrationsgruppen und Kindergruppen mit Einzelintegration - gemäß Anlage 2" zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Einzahlungen | Auszahlungen |
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Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Veräußerung von Sachvermögen |
0,00 € |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
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| Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
0,00 € |
Baumaßnahmen |
0,00 € |
Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
0,00 € |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | Saldo Investitionstätigkeit |
0,00 € |
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0,00 € |
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Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501 | Kostenstelle 51410140 |
Angaben pro Jahr |
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
---|
Zuwendungen und allg. Umlagen |
0,00 € |
Sonstige Transfererträge |
0,00 € |
Öffentlichrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Privatrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Kostenerstattungen |
0,00 € |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
0,00 € |
Sonstige ordentl. Erträge |
0,00 € |
| | Außerordentliche Erträge |
0,00 € |
| | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
|
| Personalaufwendungen |
0,00 € |
Sach- und Dienstleistungen |
13.000,00 € |
Abschreibungen |
0,00 € |
Zinsen o.ä. (TH 99) |
0,00 € |
Transferaufwendungen |
0,00 € |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
| | Saldo ordentliches Ergebnis |
-13.000,00 € |
Außerordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
Saldo außerordentliches Ergebnis |
0,00 € |
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
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Saldo aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo gesamt |
-13.000,00 € |
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Begründung des Antrages
Die verbandseigene 3-gruppige Kindertagesstätte der Corvinus Kirchengemeinde, Moorhoffstr. 28 A, in Trägerschaft des Ev.-luth. Stadtkirchenverbandes verfügt neben einer Integrationsgruppe mit 16 Kindern und einer Integrationsgruppe mit 18 Kindern in Ganztagsbetreuung auch über eine Kindergartengruppe mit 25 Kindern in 3/4-Betreuung.
Die in Integrationsarbeit erfahrene Kindertagesstätte beabsichtigt nun, das vorhandene Integrationsangebot zu erweitern. In der beantragten Integrationsgruppe ist beabsichtigt, vier Kinder mit Behinderung zu betreuen. Eine Ausweitung der Integrationsplätze wird von der Planungsgruppe "Regionale Vereinbarung" begleitet und unterstützt.
Die erforderlichen Bedingungen sowie die baulichen Veränderungen werden vom Träger veranlasst. Umbaumaßnahmen und Kostenübernahme erfolgen seitens der Corvinus Kirchengemeinde in deren Eigenschaft als Eigentümerin der Gebäude.
Die personellen Voraussetzungen für die dritte Integrationsgruppe werden geschaffen.
Im Stadtbezirk Herrenhausen-Stöcken besteht ein hoher Bedarf an integrativen Betreuungsplätzen, der nicht mit den bereits vorhandenen Angeboten abgedeckt werden kann.
Durch die Einrichtung der dritten Integrationsgruppe entfallen im Kindergartenbereich neun Betreuungsplätze. Diese Reduzierung kann im Stadtbezirk u. a. auch durch den geplanten Neubau einer 5-gruppigen Kindertagesstätte am Stöckener Bad kompensiert werden.
Das Niedersächsische Kultusministerium hat eine entsprechende Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.
Mit dieser Drucksache wird auch dem Antrag des Stadtbezirksrates Herrenhausen-Stöcken (Drucksache Nummer: 15-0993/2011 N1) auf Einrichtung einer dritten Integrationsgruppe an der Corvinus Kirchengemeinde entsprochen.
51.41
Hannover / 11.08.2011