Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtBebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 23, 3.Änderung - Rosenstraße, Auslegungsbeschluss
Antrag,
- dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 23, 3.Änderung mit Begründung zuzustimmen und
- die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Das Ziel des Bebauungsplanes wirkt sich auf Frauen und Männer gleichermaßen aus.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Das Plangebiet liegt im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 23, 2. Änderung und ist dort als Kerngebiet (MK) festgesetzt. Es befindet sich in zentraler Innenstadtlage, direkt angrenzend an den Ernst-August-Platz, der durch denkmalgeschützten Baubestand geprägt ist. Das denkmalgeschützte Gebäude (Hotel Kaiserhof) am Bahnhofsvorplatz und das ebenfalls denkmalgeschützte sogenannte 'Rosenquartier' in Rosen-, Schiller- und Kurt-Schumacher-Straße trägt zu einer hochwertigen Adressbildung bei, welche durch den Bau des Hochbahnsteigs in der Kurt-Schumacher-Straße noch eine erhebliche Aufwertung erfahren hat. Ziel der Stadt ist es, die Innenstadt als attraktiven Einkaufsstandort weiterzuentwickeln und die Aufenthaltsqualität zu erhöhen. Daher ist die Nutzung und Ausgestaltung der Erdgeschosszonen durch ein abwechslungsreiches und für Kunden offenes Erscheinungsbild von besonderer Bedeutung.
In der Kurt-Schumacher-Straße befinden sich bereits zwei Wettbüros außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 23.
Wettbüros sind im Plangebiet regelzulässig und können nicht abgelehnt werden. Mit diesem Änderungsverfahren soll die bereits mit der zweiten Änderung begonnene Steuerung zur Art der baulichen Nutzung fortgesetzt und die Zulässigkeit den veränderten Entwicklungen und Erscheinungsformen dieser Betriebe angepasst werden. Eine weitere Ansiedlung der aktuell regelzulässigen Wettbüros, Bordelle und bordellartigen Betriebe soll hier ausgeschlossen werden, um die durch diese Nutzungen grundsätzlich zu erwartenden vielfältigen Störpotentiale und Spannungen mit anderen Nutzungen wie auch Ladengeschäften zu vermeiden. Der durch diese Art von Betrieben sehr wahrscheinlich zu erwartende Verdrängungswettbewerb würde zu einer Einschränkung der Angebotsvielfalt führen und steht so den angestrebten planerischen Zielen entgegen.
Der Stadtbezirksrat Mitte hat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in seiner Sitzung am 27.03.2017 beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 13. April bis 12. Mai 2017 statt. Dabei ging keine Stellungnahme ein.
Eine Veränderungssperre aufgrund eines in 2016 eingegangenen Bauantrags ist für das Eckgrundstück Andreaestraße/ Schillerstraße beantragt und befindet sich im Beschlussverfahren.
Der Auslegungsbeschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.
61.11
Hannover / 30.05.2017