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Gleichstellungsplan nach dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG)
Die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit und die Gleichstellung von Frauen und Männern sind gemäß § 1 NGG gleichrangige Hauptziele des NGG.
Gemäß § 15 NGG hat jede Dienststelle zur Durchsetzung der Ziele auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur sowie der zu erwartenden Fluktuation einen Gleichstellungsplan zu erstellen. Dienststelle im Sinne des § 3 Abs. 2 NGG ist die Stadtverwaltung Hannover.
Die Verwaltung legt mit dem nachfolgenden Bericht den Gleichstellungsplan 2020-2022 vor.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Der in der Anlage beigefügte Gleichstellungsplan stellt die Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern dar.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
18.10
Hannover / 23.06.2020