Informationsdrucksache Nr. 1492/2020:
Gleichstellungsplan nach dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG)

Inhalt der Drucksache:

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1492/2020
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Gleichstellungsplan nach dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG)

Die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit und die Gleichstellung von Frauen und Männern sind gemäß § 1 NGG gleichrangige Hauptziele des NGG.

Gemäß § 15 NGG hat jede Dienststelle zur Durchsetzung der Ziele auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur sowie der zu erwartenden Fluktuation einen Gleichstellungsplan zu erstellen. Dienststelle im Sinne des § 3 Abs. 2 NGG ist die Stadtverwaltung Hannover.

Die Verwaltung legt mit dem nachfolgenden Bericht den Gleichstellungsplan 2020-2022 vor.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Der in der Anlage beigefügte Gleichstellungsplan stellt die Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern dar.

Kostentabelle


Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

18.10 
Hannover / 23.06.2020