Drucksache Nr. 1490/2026:
Förderung der MusikZentrum Hannover gGmbH zur Finanzierung der einmaligen Kosten zur Begründung des Erbbaurechts zur Standortsicherung

Inhalt der Drucksache:

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1490/2026
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Förderung der MusikZentrum Hannover gGmbH zur Finanzierung der einmaligen Kosten zur Begründung des Erbbaurechts zur Standortsicherung

Antrag,

eine Projektförderung in Höhe von 50.000 € an die MusikZentrum Hannover gGmbH zur Finanzierung der einmaligen Kosten zur Begründung des Erbbaurechts zur Standortsicherung zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Mit der Gewährung der Zuwendung ist keine gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung verbunden, weil sich die Angebote des Antragstellers grundsätzlich an alle Menschen richten

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Die Gewährung der Zuwendung hat keine Auswirkungen auf das Klima.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilergebnishaushalt 41 - Investitionstätigkeit
Produkt 27304
Bildungsnetzwerke
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
   
   
Transferaufwendungen €50,000.00
   
Saldo ordentliches Ergebnis -€50,000.00
   
  
Die Finanzierung steht im Teilhaushalt 41 zur Verfügung.

Begründung des Antrages

Das MusikZentrum Hannover leistet seit Jahrzehnten einen herausragenden Beitrag zur kulturellen Infrastruktur der Landeshauptstadt Hannover und der Region. Als etablierter Standort für musikalische Bildung, Nachwuchsförderung, kulturelle Teilhabe sowie die Entwicklung der regionalen Musik- und Kreativwirtschaft erfüllt das MusikZentrum wichtige öffentliche Aufgaben, die über die Interessen einzelner Nutzergruppen hinausgehen.

Im Jahr 2024 hat die Landeshauptstadt Hannover den Ankauf des Grundstücks in der Emil-Meyer-Straße auf den Weg gebracht, um den langfristigen Fortbestand des MusikZentrums am bisherigen Standort zu sichern. Bereits damals wurde als zentrales Ziel die Vergabe eines Erbbaurechts an das MusikZentrum benannt, um eine dauerhafte Perspektive für die Einrichtung zu schaffen. Mit diesem Schritt sollte das MusikZentrum als prägender und über die Stadtgrenzen hinaus bedeutsamer Bestandteil der hannoverschen Kulturlandschaft langfristig am Standort gesichert und seine erfolgreiche Arbeit für musikalische Bildung, Nachwuchsförderung und kulturelle Teilhabe dauerhaft ermöglicht werden.

Zur Umsetzung dieser Zielsetzung ist nun die Eintragung des Erbbaurechts erforderlich. Hierfür fallen Grunderwerbsteuer sowie Rechtsanwalts- und Notarkosten an. Die einmaligen Kosten können nicht aus dem laufenden Betrieb finanziert werden, ohne die wirtschaftliche Stabilität der Einrichtung zu gefährden.

Die Zuwendung in Höhe von 50.000 Euro dient daher der finalen Umsetzung des eingeleiteten Prozesses zur langfristigen Sicherung des MusikZentrums am bekannten Standort in der Emil-Meyer-Straße. Gleichzeitig werden die Voraussetzungen geschaffen, die bisher getätigten öffentlichen Investitionen in den Standort nachhaltig abzusichern und die kulturelle Nutzung des Areals dauerhaft zu gewährleisten.
41.0 
Hannover / Aug 5, 2026