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Ernennung eines Ehrenbeamten
Antrag,
zu beschließen, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von 6 Jahren
Uwe Gerber, Freiwillige Feuerwehr Wülferode,
zum Ortsbrandmeister
zu ernennen, sofern die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Nach § 20 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes und § 3 der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Landeshauptstadt Hannover sind die Ortsbrandmeisterinnen/Ortsbrandmeister und deren Stellvertreterinnen/Stellvertreter in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
Der Vorschlag zur Ernennung der Ortsbrandmeisterinnen/Ortsbrandmeister und der stellvertretenden Ortsbrandmeisterinnen/der stellvertretenden Ortsbrandmeister wird von der Mehrheit der in einer hierzu einberufenen Versammlung anwesenden aktiven Mitgliederinnen/Mitglieder der jeweiligen Ortsfeuerwehr abgegeben. Über die Ernennung beschließt der Rat nach Anhörung des Leiters der Berufsfeuerwehr. Dieser hat bereits zugestimmt.
Wir bitten, wie beantragt zu beschließen.
18.21
Hannover / 06.06.2018