Antrag Nr. 1489/2013:
Änderungsantrag der Piraten-Fraktion zu Drucks. Nr. 0920/2013 N1 (Installation von Solarstromanlagen im Contracting auf den Dächern städtischer Liegenschaften)

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1489/2013 (Originalvorlage)
0920/2013 N1 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Piraten-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Änderungsantrag der Piraten-Fraktion zu Drucks. Nr. 0920/2013 N1 (Installation von Solarstromanlagen im Contracting auf den Dächern städtischer Liegenschaften)

Änderungsantrag zu beschließen:

Der Antragstext wird wie folgt geändert:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Ausschreibung für die Installation von ca. 11 Solarstromanlagen (im Folgenden kurz PV-Anlagen genannt) als Finanzierungs-Contracting vorzubereiten.
2. Die Verwaltung kann auch andere, nicht in Anlage 1 aufgeführte Liegenschaften in den Ausschreibungsentwurf aufnehmen oder Liegenschaften herausnehmen, wenn dies sachlich begründet wird und wirtschaftlich ist.

3. Die Beschlussfassung erfolgt erst, nachdem die Verwaltung den zuständigen Ratsgremien die für eine Ausschreibung notwendigen konkreten Wirtschaftlichkeitsberechnungen vorgelegt hat.

Begründung:

Die von der Verwaltung vorgelegte Neufassung der Drs. 0920/2013 geht inhaltlich deutlich über die Ursprungsdrucksache hinaus. Dies betrifft insbesondere die Absicht der Verwaltung, sich durch Punkt 2 der Drs. 0920/2013 N1 ermächtigen zu lassen, über die Beauftragung der Ausschreibung von ca. 11 Photovoltaik-Anlagen hinaus weitere Ausschreibungen für PV-Anlagen durchzuführen.

Weiterhin beabsichtigt die Stadtverwaltung im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung von Photovoltaik-Anlagen, das sogenannte Finanzierungs-Contracting anzuwenden. Da es verschiedene Contracting-Formen gibt, sollte dieser Begriff im Antrag entsprechend präzise benannt werden.

Das sogenannte Finanzierungs-Contracting ist ein kreditähnliches Rechtsgeschäft, genau wie z.B. das ÖPP-Verfahren, das aufgrund unterschiedlicher Erfahrungen in der Fachwelt kontrovers diskutiert wird.

Manch kreditähnliches Rechtsgeschäft, das in der Projektion als rentierlich und risikofrei dargestellt worden ist, hat Kommunen später negative finanzielle Folgen gebracht - trotz sogenannter unabhängiger Gutachten und Genehmigung durch die Kommunalaufsicht. Auch die Landeshauptstadt Hannover hat nicht nur positive Erfahrungen mit kreditähnlichen Rechtsgeschäften gemacht, wie z.B. der Fall des Misburger Bades zeigt.

Da es sich um die erstmalige Anwendung des Finanzierungs-Contracting im Bereich von Photovoltaik-Anlagen handelt, bedarf es insbesondere bezüglich der Wirtschaftsdaten und der Wirtschaftlichkeitsprognosen besonderer Sorgfalt und Aufmerksamkeit.

Nur bei Vorlage fundierter Wirtschaftlichkeitsberechnungen und damit zusammenhängender Fachdaten und -informationen kann der Rat das Vorhaben sachgerecht beurteilen, mögliche langfristige finanzielle Risiken abschätzen und eine verantwortungsvolle Entscheidung treffen.

Ohne umfassende Informationen zu den einzelnen Planungsschritten und ohne eine nachvollziehbare Kalkulation, die neben finanziellen Aspekten auch solche der Nachhaltigkeit einbezieht, ist eine wirkliche Kontrolle durch den Rat nicht möglich.

Auch die von der Verwaltung vorgelegte Neufassung beinhaltet kein prüfbares Zahlenwerk, sondern beruht nach wie vor im Wesentlichen auf Annahmen. Da konkrete Berechnungen im Rahmen einer Ausschreibung sowieso erarbeitet werden müssen, bringt der vorliegende Änderungsantrag keine zeitliche Verzögerung bezüglich einer eventuellen Umsetzung des Vorhabens mit sich.

Dr. Jürgen Junghänel
(Fraktionsvorsitzender)


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