Drucksache Nr. 1488/2022:
Erhaltungssatzung Hofstellen Klein Buchholz
- Aufstellungsbeschluss -

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
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1488/2022
2
 

Erhaltungssatzung Hofstellen Klein Buchholz
- Aufstellungsbeschluss -

Antrag,

die Aufstellung einer Erhaltungssatzung für die Grundstücke Im Heidkampe 8, 14, 14A in Hannover-Bothfeld gem. § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 10 Abs. 1 und 58 NKomVG BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Benachteiligungen von Altersgruppen, geschlechtsspezifische Benachteiligungen oder anderweitige gruppenbezogene Benachteiligungen sind nicht zu erkennen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Mit der Aufstellung der Erhaltungssatzung soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung der östlich der Straße Im Heidkampe gelegenen Grundstücke Nr. 8, 14, 14A sichergestellt werden. Die vorhandene Bebauung und Freianlagengestaltung weist eine Struktur auf, die städtebaulich und historisch bedeutsam ist. Eine bauliche Fortentwicklung der Flächen soll unter einer angemessenen Berücksichtigung dieses Bestandes erfolgen. Aus diesem Grund wird parallel zur Aufstellung dieser städtebaulichen Erhaltungssatzung auch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1915 verfolgt.

Im Geltungsbereich befinden sich auf den Grundstücken Im Heidkampe Nr. 8, 14 und 14A noch die letzten Reste zweier historischer Hofstellen des alten Dorfkernes von Klein Buchholz. Das 1421 zum ersten Mal urkundlich erwähnte Dorf Klein Buchholz wurde 1907 zusammen mit den Dörfern Bothfeld und Groß Buchholz nach Hannover eingemeindet. 1979 verschwand zwar der Stadtteilname Klein Buchholz durch die Bildung der heutigen 13 Stadtbezirke Hannovers, die Geschichte des Dorfes ist jedoch noch präsent – nicht zuletzt auch durch die Straßenbezeichnung „Klein Buchholzer Kirchweg“.
Die dörfliche Vergangenheit des heute nicht mehr in seiner ursprünglichen Form vorhandenen Stadtteils ist an nur noch wenigen Stellen so deutlich ablesbar wie auf diesen Grundstücken.

Die Gebäude sind nicht in die Liste der nach Landesrecht geschützten Einzeldenkmale aufgenommen worden. Durch die Aufstellung einer städtebaulichen Erhaltungssatzung kann ein Erhalt dieser aus historischer Sicht bedeutenden Gebäude und Gebäudestruktur erreicht werden. Im weiteren Verfahrensverlauf zur Aufstellung dieser Erhaltungssatzung soll untersucht werden, welche Teile der Bebauung zu erhalten sind.

Die Erhaltungssatzung soll dazu dienen, die städtebauliche Eigenart des Gebietes auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt zu erhalten (§ 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB).
Mit dem Aufstellungsbeschluss zu dieser Erhaltungssatzung soll die Voraussetzung für die Aussetzung der Entscheidung über Bauanträge und die vorläufige Versagung eines Abbruchs nach § 15 Abs. 1 BauGB geschaffen werden.
61.13 
Hannover / 20.05.2022