Drucksache Nr. 1487/2005:
Bebauungsplan Nr. 1558, 1. vereinfachte Änderung, Alte Kronsbergstraße
Satzungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
An die beratenden Mitglieder des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1487/2005
3
 

Bebauungsplan Nr. 1558, 1. vereinfachte Änderung, Alte Kronsbergstraße
Satzungsbeschluss

Antrag,

den Bebauungsplan Nr. 1558, 1. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit
§ 6 NGO als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes verhält sich im Blick auf Gender-Aspekte neutral.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Entwurf des Bebauungsplans hat vom 23. Juni 2005 bis 22. Juli 2005 öffentlich ausgelegen. Stellungnahmen zur Planung gingen nicht ein.

Das Bebauungsplanverfahren wird nach dem neuen Baurecht (in der ab dem 20.7.2004 geltenden Fassung des BauGB) durchgeführt. Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Verfahren abschließen zu können.

Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 beigefügt.

 61.12
Hannover / 04.08.2005