Drucksache Nr. 1485/2005:
Straßenausbaubeitrag Röttgerstraße von Limmerstraße bis Otto-Wels-Straße -Abschnittsbildung-

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1485/2005 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1485/2005
1
 

Straßenausbaubeitrag Röttgerstraße von Limmerstraße bis Otto-Wels-Straße -Abschnittsbildung-

Antrag,

für die Röttgerstraße im Abschnitt von Limmerstraße bis Otto-Wels-Straße den beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau sämtlicher Verkehrs- und Grünflächen, der Beleuchtungseinrichtungen und der Entwässerungseinrichtungen (Regenwasserkanal und Abläufe) gesondert zu ermitteln und abzurechnen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (Drucksache Nr. 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.

Kostentabelle

Es werden Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen in Höhe von ca. 77.000,00 € erwartet.

Begründung des Antrages

Die Röttgerstraße im Abschnitt von Limmerstraße bis Otto-Wels-Straße wies aufgrund ihres Alters erhebliche Schäden auf und entsprach hinsichtlich des Aufbaus nicht mehr den heutigen technischen Anforderungen. Außerdem musste in dem Straßenabschnitt der Regenwasserkanal erneuert werden.

Bei den in den Jahren 2003 bis 2005 durchgeführten Baumaßnahmen wurde ein neuer Regenwasserkanal eingebaut. Die Fahrbahn und die Nebenanlagen wurden entsprechend dem heutigen Ausbaustandard auf einen verstärkten Unterbau neu hergestellt. Auf der östlichen Straßenseite wurden erstmals separate Parkflächen ausgebaut.

Die Baumaßnahmen erfüllen den Beitragstatbestand der Verbesserung im Sinne von


§ 1 der Straßenausbaubeitragssatzung.

Bei den entstandenen Kosten für die Abläufe und die Beleuchtungseinrichtungen handelt es sich weitestgehend um Folgekosten des beitragsfähigen Straßenbaus.

Für den Straßenausbau ist ein beitragsfähiger Aufwand in Höhe von ca. 140.000,00 € entstanden.

Nach obergerichtlicher Rechtsprechung ist öffentliche Einrichtung im Sinne von


§ 6 Abs. 1 NKAG nur die Gemeindestraße insgesamt. Erstrecken sich die beitragsfähigen Maßnahmen nur auf einen Abschnitt oder einzelne Straßenteileinrichtungen, können Ausbaubeiträge nur nach einer Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung erhoben werden, für die der Rat zuständig ist (Beschluss des OVG Lüneburg 9 B 122/86 vom 11.02.1987).

Die Röttgerstraße gehört zu den „Innerortsstraßen“; der von den Anliegern zu tragende Anteil am beitragsfähigen Aufwand beträgt nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 der Straßenausbaubeitragssatzung je nach Teileinrichtung zwischen 40 % und 70 %.

Der beantragte Ratsbeschluss ist erforderlich, damit die Verwaltung der aus der Straßenausbaubeitragssatzung resultierenden Beitragserhebungsverpflichtung nachkommen kann.

 66.03
Hannover / 04.08.2005