Drucksache Nr. 1480/2019:
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1526, 1. Änderung
- Sutelstraße / Adolf-Emmelmann-Straße -, Satzungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
Nr.
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1480/2019
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1526, 1. Änderung
- Sutelstraße / Adolf-Emmelmann-Straße -, Satzungsbeschluss

Antrag,

den Bebauungsplan Nr. 1526, 1. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit
§ 10 Abs. 1 und § 58 Abs. 2 NKomVG als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Benachteiligungen von Altersgruppen, ge-
schlechtsspezifische Benachteiligungen oder anderweitige gruppenbezogene Benach-
teiligungen sind nicht zu erkennen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Mit dem Bebauungsplan Nr. 1526, 1. Änderung wird das Ziel verfolgt, die Zulässigkeit von
Vergnügungsstätten im städtebaulichen Kontext gezielt zu steuern, um dem stadträumlich
bedeutsamen Quartier „Einkaufspark Klein-Buchholz“ und seiner unmittelbaren Umgebung
gerecht zu werden und es hinsichtlich seiner Funktion zu stärken.

Anlass der Planaufstellung der beiden Bebauungspläne 1526 1. Änd. und 1652 1. Änd. sind Bestrebungen, in den Räumen einer ehemaligen Apotheke im Plangebietes des B-Plan 1652 eine Spielhalle zu eröffnen. Ein entsprechender Bauantrag ist bei der Landeshaupt-
stadt Hannover bereits eingegangen.
Da lediglich textliche Festsetzungen ergänzt werden, erfolgt die Änderung des Bebauungsplans ausschließlich in Textform. Im Plangebiet sollen Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden. Die Grundzüge der Planung werden davon nicht berührt. Das der bisherigen Planung zugrundeliegende Leitbild wird nicht verändert und bleibt in seinem
grundsätzlichen Charakter unangetastet.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1526, 1. Änderung hat vom 11.04.2019 bis
10.05.2019 öffentlich ausgelegen. Während der öffentlichen Auslegung sind keine
Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom
14.03.2019 über die öffentliche Auslage benachrichtigt. Abwägungsrelevante
Stellungnahmen zur Planung sind nicht eingegangen.

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz, der auch
die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, sind in Anlage 3 beigefügt.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen
zu können.

61.13 
Hannover / 28.05.2019