Drucksache Nr. 1476/2025:
Antrag auf Aufhebung der Satzung über die Unterbringung Obdachloser und Geflüchteter in der Landeshauptstadt Hannover

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Sozialausschuss
In den Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1476/2025
1 (nur online)
 

Antrag auf Aufhebung der Satzung über die Unterbringung Obdachloser und Geflüchteter in der Landeshauptstadt Hannover

Außerkraftsetzung der Satzung über die Unterbringung Obdachloser und Geflüchteter in der Landeshauptstadt Hannover vom 26.03.2020

Sachverhalt:

Die Satzung über die Unterbringung Obdachloser und Geflüchteter in der Landeshauptstadt Hannover, beschlossen am 26.03.2020, entspricht nicht mehr den aktuellen rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten, da mit Ratsbeschluss vom 20.06.2024 eine neue Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen und Geflüchteten in der LHH verabschiedet wurde und am 20.10.2024 in Kraft getreten ist. Die Satzung vom 26.03.2020 ist dadurch obsolet geworden und bedarf ab dem 20.10.2024 keiner weiteren Anwendung.

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Hannover beschließt durch die Aufhebungssatzung die Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen und Geflüchteten in der LHH vom 20.03.2020 zum 20.10.2024 außer Kraft zu setzen.

Die Außerkraftsetzung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung der Aufhebungssatzung im Amtsblatt der Stadt Hannover in Kraft.

Kostentabelle

Finanzielle Auswirkungen:

Durch das Außerkrafttreten der Satzung entstehen der Stadt Hannover keine finanziellen Aufwendungen.

Begründung des Antrages:

Die Satzung vom 26.03.2020 hat aufgrund der neuen Satzung vom 26.06.2024 ab dem 20.10.2024 keine praktische Relevanz mehr. Eine Fortführung der alten Satzung führt zu unnötigem Verwaltungsaufwand und kann zu Missverständnissen führen, wenn Bürger*innen oder Verwaltungsstellen sich fälschlicherweise auf diese Satzung beziehen. Wenn die Satzung vom 26.06.2024 außer Kraft tritt, ohne das die Satzung vom 26.03.2020 vorher außer Kraft tritt, würde die Satzung vom 26.03.2020 wieder rechtswirksam werden und veraltete Regelungen Anwendung finden. Der Beschluss der Aufhebungssatzung ist daher erforderlich.
56.2 
Hannover / Jul 29, 2025