Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
1. den Jahresabschluss 2025 der ZVK Hannover mit den Teilen
· Bilanz 2025
· Gewinn- und Verlust-Rechnung 2025
· Anhang 2025
· Anlagenübersicht 2025
· Lagebericht 2025
zu beschließen.
2. dem Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars zuzustimmen,
• die Verlustrücklage A aus den Überschüssen der Tarife 2009/2009U und 2017 der freiwilligen Versicherung mit 130.286,99 € und die Rückstellung für Leistungsverbesserung des Tarifs 2017 mit 25.000,00 € zu dotieren,
• den Jahresfehlbetrag der freiwilligen Versicherung im Tarif 2002 und 2024 i.H.v. 213.228,00 € durch Buchung gegen die Verlustrücklage A auszugleichen,
• den Anpassungsfaktor gem. Abschnitt D.6 Abs. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Tarifs 2002 von 0,75 beizubehalten,
• für den Abrechnungsverband der Pflichtversicherung (gem. § 66 der Satzung der ZVK) keine Zuteilung von Bonuspunkten zu beschließen,
• für den Abrechnungsverband der freiwilligen Versicherung im Tarif 2017 (gem. § 68 der Satzung der ZVK) eine Zuteilung von Bonuspunkten zu beschließen,
3. die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2025 zu beschließen.
Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (DS 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht erforderlich.
Das Ergebnis ist neutral.
Die ZVK Hannover ist gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG Sondervermögen der Landeshauptstadt Hannover. Direkte finanzielle Auswirkungen für den allgemeinen Haushalt entstehen durch den Inhalt dieser Drucksache nicht.
Für den Jahresabschluss 2025 gelten gem. § 130 Abs. 4 NKomVG und § 9 Abs. 2 der Satzung der ZVK, die Vorschriften für Eigenbetriebe entsprechend. Nach § 58 Abs. 1 Nr. 10a. NKomVG i.V.m. § 35 der Eigenbetriebsverordnung fasst der Rat die Beschlüsse über den Jahresabschluss und die Entlastung.
Vorbereitend beschließt gemäß § 6 Nr. 1 und 5 der Satzung der ZVK Hannover der Verwaltungsrat der ZVK über die Vorlage der Jahresrechnung, der Entlastung der Geschäftsführung sowie über die Vorlage zur Verteilung der Überschüsse in der freiwilligen Versicherung an den Rat der Landeshauptstadt Hannover. Der Verwaltungsrat der ZVK hat in seiner Sitzung am 01.07.2026 dieser Vorlage zugestimmt.
Zur Vorbereitung der Beschlüsse werden folgende Unterlagen vorgelegt:
1. Jahresabschluss 2025 einschließlich Anhang und Anlagenspiegel (Anlage 1)
2. Lagebericht 202 einschließlich Risiko-, Chancen- und Prognosebericht sowie freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht (Anlage 2)
Das Geschäftsjahr 2025 schließt mit einem positiven operativen
handelsrechtlichen Ergebnis von 73,49 Mio. € ab. Davon entfallen auf den Abrechnungsverband der Pflichtversicherung 71,24 Mio. € und auf den Abrechnungsverband der freiwilligen Versicherung 2,25 Mio. €. Für die Deckungsrückstellung der freiwilligen Versicherung hat der Verantwortliche Aktuar, Herr Michael Metzger, einen Zuführungsbetrag in Höhe von 2,31 Mio. € ermittelt, so dass sich ein ausgewiesener Jahresfehlbetrag von 57.941,01 € ergibt. Die Überschüsse führen zu entsprechenden Erhöhungen der jeweiligen versicherungstechnischen Rückstellungen.
Das Gesamtergebnis liegt damit um 10,82 Mio. € über dem Planwert 2025 (62,67 Mio. €). Insbesondere die erneut gute Entwicklung bei den Erträgen aus Umlagen und aus Kapitalanlagen und geringere Aufwendungen im Immobilienbereich haben zu diesem positiven Ergebnis geführt.
Das vom Verantwortlichen Aktuar erstellte
Versicherungsmathematische Gutachten hat zur Aufgabe, das versicherungstechnische Deckungskapital der bei der ZVK Hannover versicherten
Leistungen zum Bilanzstichtag 31.12.2025 je Abrechnungsverband zu bestimmen. Die Höhe dieser Rückstellungen wird nach den bestehenden Anwartschaften und Ansprüchen unter Verwendung der biometrischen Rechnungsgrundlagen gem. den jeweiligen Technischen Geschäftsplänen ermittelt. Im Abrechnungsverband der Pflichtversicherung ergibt sich ein Brutto-Deckungsrückstellungsbetrag von 2.130,17 Mio. €, der nur in die fiktive versicherungstechnische Bilanz einfließt. In der freiwilligen Versicherung hat der Verantwortliche Aktuar eine Brutto-Rückstellung in Höhe von 61,15 Mio. € ermittelt. Da die freiwillige Versicherung ein kapitalgedeckter Abrechnungsverband ist, wird dieser Rück-stellungsbetrag sowohl in der versicherungstechnischen als auch in der Handelsbilanz ausgewiesen.
Aus dem
Bericht zur Finanzlage des Verantwortlichen Aktuars ergibt sich gemäß der versicherungstechnischen Rechnung für die Pflichtversicherung für das Jahr 2025 – auf Grundlage einer fiktiven Bilanz – ein Verlust in Höhe von 20,57 Mio. €. Vor diesem Hintergrund wird empfohlen von einer Bonifizierung abzusehen.
Für den Abrechnungsverband der freiwilligen Versicherung ergibt sich insgesamt ein versicherungstechnischer Jahresfehlbetrag in Höhe von 57.941,01 €. Im Tarif 2002 konnte die erforderliche Sollverzinsung nicht erreicht werden und der Fehlbetrag in diesem Tarif beträgt 210.377,28 €. In den Tarifen 2009/2009U und 2017 konnte die erforderliche Sollverzinsung erreicht werden und führte zu Über-schüssen von 85.823,39 € und 69.463,60 €. Im Tarif 2024 ist ein Jahresfehlbetrag von 2.850,72 € entstanden, der maßgeblich auf das negative Verwaltungskostenergebnis durch ein verhältnismäßig großes Volumen an Überleitungen zurückzuführen ist.
Der Verantwortliche Aktuar schlägt vor, die Verlustrücklage A aus den Überschüssen der Tarife 2009/2009U und 2017 mit 85.823,39 € und 44.463,60 € und die Rückstellung für Leistungsverbesserung des Tarifes 2017 mit 25.000,00 € zu dotieren. Die vorgeschlagene Bonifizierung des Tarifes 2017 beträgt 2,20 % und liegt damit im Rahmen des Kapitalanlageergebnisses für diesen Tarif.
In den Tarifen 2002, 2009/2009U und 2024 ist kein verteilungsfähiger Überschuss für bonuspunktebedingte Leistungsverbesserung vorhanden und der Anpassungsfaktor gem. Abschnitt D.6 Abs. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Tarifs 2002 von derzeit 0,75 ist beizubehalten.
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2025 beauftrage BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erteilte am 19.06.2026 im Jahresabschlussbericht gem. § 33 Absatz 2 Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Das Rechnungsprüfungsamt hat mit Schreiben vom 02.07.2026 gemäß § 34 Absatz 1 EigBetrVO den Bericht der Wirtschaftsprüfergesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses 2025 ohne Beanstandungen und Bemerkungen an den Oberbürgermeister weitergeleitet. Die Geschäftsführung erhielt eine Kopie des Anschreibens.