Antrag Nr. 1474/2020:
Dringlichkeitsantrag der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege in der Stadt Hannover (AGW) zur Rücknahme der Beschlussdrucksache 1163/2020

Inhalt der Drucksache:

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Dringlichkeitsantrag der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege in der Stadt Hannover (AGW) zur Rücknahme der Beschlussdrucksache 1163/2020

Antrag, zu beschließen:

Es wird beschlossen, die Umsetzung der Beschlussdrucksache 1163/2020 zur sukzessiven Wiederaufnahme der Entgeltpflicht gem. der Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen und der Kostenbeitragspflicht gem. der Satzung über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege auszusetzen. Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür eine neue praktikablere Regelung vorzuschlagen.

Begründung

Mit der Beschlussdrucksache 0786/2020 wurde aufgrund der Corona-Pandemie und der eingeschränkten Tätigkeiten in den Kindertagesstätten ein Aussetzen der Entgeltpflicht beschlossen. Dieser Beschluss galt zunächst ausschließlich für den Monat April 2020, mit der Option einer Verlängerungsmöglichkeit.

Mit der Beschlussdrucksache 1163/2020 sollte die sukzessive Wiederaufnahme der Entgeltpflicht umgesetzt werden.

Zum 01.04.2020 wurden die Elternbeiträge ausgesetzt. Einzugsermächtigungen und Daueraufträge mussten ausgesetzt werden. Die nachträgliche Rückerstattung zu viel gezahlter Elternbeiträge ist umzusetzen.

Zum 01.06.2020 sind die Kostenbeiträge theoretisch wieder voll zu entrichten. Es gilt die bisherige alte Satzung. Einzugsermächtigungen und Daueraufträge müssen angepasst werden. Überzahlungsbeträge sind ggf. zurück zu erstatten. Aufgrund Corona bedingter Einkommensänderungen sind viele Elternbeiträge neu zu berechnen.

Ab 15.06.2020 sind die Elternbeiträge entsprechend der Inanspruchnahme in den Notgruppen und das Essengeld anteilig abzurechnen.

Hierfür müssen Statistiken geführt und eingeholt werden, die die tatsächliche Inanspruchnahme dokumentieren. Die vertraglichen Grundlagen mit den Eltern müssen angepasst werden. Eine Neuberechnung der tatsächlichen Elternbeiträge ist daher nur nachträglich möglich. Es müssen manuell Rechnungen geschrieben werden, weil der Dauerauftrag oder eine Einzugsermächtigung ausgesetzt sind.

Zum 22.06.2020 hat das Land Niedersachsen beschlossen, einen eingeschränkten Regelbetrieb in den Kindertageseinrichtungen zuzulassen. In der Folge müssen die vertraglichen Nutzungszeiten für die Zeit vom 22.06.2020 bis zum 01.08.2020 neu ermittelt und anschließend neu berechnet werden (bis 50% keine Beiträge; ab 51% bis 99% halber Beitrag und ab 100% voller Beitrag). Die Berechnung erfolgt nun auf der vertraglichen Grundlage. Die Beiträge sind aufgrund des Anmeldestandes mit den Eltern zu klären, werden aber mit der sukzessiven Öffnung stetig angepasst. Gleiches gilt für das Essengeld.

Ab dem 01.08.2020 gilt die neue Beitragssatzung. Alle Elternbeiträge sind neu zu berechnen. Alle Verträge sind erneut umzustellen.

Die in der Beschlussdrucksache getroffenen Regelungen sind so nicht umzusetzen, weil der damit verbundene Verwaltungsaufwand nicht leistbar ist. Die hierfür notwendigen Abrechnungskapazitäten werden von den Trägern nicht vorgehalten. Die Träger erhalten derzeit innerhalb ihrer Verwaltungskosten lediglich 2,- € pro Kind und Monat für die Beitragsberechnung (BKE). Der Beschluss führt zu einer vertraglich nicht begründbaren Mehrbelastung aller Träger, die mit den Eltern selbstständig abrechnen. Die Träger der Kindertagesstätten werden durch das damit verbundene komplexe Verwaltungsverfahren überfordert, weil die jetzt beschlossenen Elternbeiträge in kürzester Zeit mehrfach neu berechnet und überarbeitet werden müssten.

Hinzu kommt, dass viele der Eltern aufgrund der Corona-Pandemie ihr Einkommen nicht mehr in gewohnter Weise und Höhe erzielen konnten. Hier sind für die Zeit vom 16.03.2020 bis 01.08.2020 ebenfalls erhebliche Nachberechnungen bei den Elternbeiträgen notwendig.

Selbst wenn die Kindergartenkinder beitragsfrei gestellt sind, müssen die Essengelder neu berechnet werden. Nach unseren Schätzungen müssen ca. 80% aller Elternbeiträge und Essengelder mehrfach angepasst und neu berechnet werden. Der Aufwand steht nicht in Relation zu den zu erzielenden Erträgen.


Burkhard Teuber
Vorsitzender AGW Stadt Hannover