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die Beschlussdrucksache wird wie folgt gefasst:
1. Hannoverimpuls ist erfolgreich gestartet. Die hannoverimpuls GmbH wird daher gemäß Gesellschaftsvertrag (Anlage 5) bis zum 31.12.2012 fortgeführt, auf den vertraglich zum 30.06.2009 bestehenden möglichen Kündigungstermin wird verzichtet.
(entspricht Ziffer 2 der Drs. 1060/2007)
2. Der ursprüngliche Businessplan von hannoverimpuls wird an die tatsächlichen Entwicklungen angepasst und unter Berücksichtigung der Ziffern 4 und 5 aktualisiert. Sollten die Ziele des Businessplanes nicht erreicht werden, sind die Zuwendungen von Landeshauptstadt Hannover und Region Hannover im folgenden Wirtschaftsplan entsprechend anzupassen.
3. Das Berichtssystem von hannoverimpuls wird entsprechend den Empfehlungen von PwC weiterentwickelt und präzisiert. Dies soll u.a. die im Kontext erfolgten Investitionen im Anlagevermögen, Hardware und Software darstellen sowie insbesondere einen Vergleich der Arbeitsplatzentwicklung in den geförderten Branchen in mit Hannover vergleichbaren deutschen Städten enthalten und klar erkennbar die tatsächlich geschaffenen Arbeitsplätze den Erwartungen gegenüberstellen. Unternehmen, die maßgeblich von hannoverimpuls in ihrer Gründungs- und Wachstumsphase unterstützt worden sind, sollen über den gesamten Zeitraum bis 2012 für das Controlling weiterverfolgt werden.
4. Hannoverimpuls weitet seine Aktivitäten ausgehend von der Fokusbranche Life Science zukünftig auf Erfolg versprechende Projekte im Bereich der Gesundheitswirtschaft aus, um diesen Sektor in der Region Hannover insgesamt zu stärken, die Region diesbezüglich zu profilieren und die in diesem Bereich bestehenden Beschäftigungspotentiale zu erschließen.
5. Hannoverimpuls weitet seine Aktivitäten ferner auf das Cluster Klimaschutzwirtschaft und regenerative Energien aus. Dies erfolgt in Ergänzung und enger Abstimmung mit den vorhandenen Akteuren wie z.B. der Klimaschutzagentur und ProKlimaFonds. Hannoverimpuls richtet dabei seinen Fokus auf die Erschließung der wirtschaftlichen und der Beschäftigungspotentiale dieser Branche.
6. Hannoverimpuls widmet sich zukünftig verstärkt der Förderung von Ansiedlungen, insbesondere in den Fokusbranchen. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit der kommunalen und regionalen Wirtschaftsförderung.
7. Ferner wird zukünftig bei hannoverimpuls eine EFRE-Regionalagentur eingerichtet. Der Gesellschaftsvertrag wird dazu entsprechend geändert (siehe Anlage 5).(
entspricht Ziffer 1 der Drs. 1060/2007)
Hannoverimpuls wird im Gesellschaftsvertrag verpflichtet, in den Wirtschaftsausschüssen von Region Hannover und Landeshauptstadt Hannover vor der jeweiligen Beschlussfassung der EFRE-Regionalagentur über Zielsetzung, Schwerpunkte und Strategien zu berichten. Die Berichterstattung erfolgt zweimal jährlich angepasst an das Wirtschaftsjahr von EFRE.
Die Mittel für den geplanten Beteiligungsfonds sind in den Jahren 2007 bis 2009 in drei Tranchen zu 9 Mio. €, 3 Mio. € und 3 Mio. € bereit zu stellen.
8. Die Entscheidungsrechte des Rates und der Regionsversammlung über die Weiterentwicklung und konkreten Aktivitäten von hannoverimpuls werden deutlich gestärkt. Dies soll konkret im Rahmen der geplanten Neuordnung der Aufsichtsgremien im Zuge der Bildung der Hannover AG erfolgen. Die Neuordnung soll spätestens zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Bis zur Installierung der Hannover AG wird die Gemeinsame Kommission im Vorfeld der Aufsichtsratssitzungen tagen und die Arbeit von hannoverimpuls begleiten.
9. In die weitere Arbeit von hannoverimpuls sind die partnerschaftlichen Arbeitsbeziehungen der Landeshauptstadt Hannover und der Region Hannover als Mitglieder der Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttingen einzubeziehen.
10. Der/die Stimmführerin der LH Hannover in der Gesellschafterversammlung wird angewiesen, die erforderlichen Beschlüsse zur Umsetzung des Ratsbeschlusses zu treffen.
(entspricht Ziffer 3 der Drs. 1060/2007)