Drucksache Nr. 1470/2019:
Aufstockung der Betreuungszeit im Familienzentrum Bethlehem

Inhalt der Drucksache:

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1470/2019
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Aufstockung der Betreuungszeit im Familienzentrum Bethlehem

Antrag,

zu beschließen,
  • im Familienzentrum Bethlehem, Bethlehemsplatz 1 B, 30451 Hannover, in Trägerschaft des Ev.-Luth. Stadtkirchenverbandes, die Betreuungszeit in einer Kindergartengruppe (20 Plätze, 3/4-Betreuung) auf eine Ganztagsbetreuung auszuweiten

und
  • dem Träger ab dem 01.08.2019, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf Basis des Vertrages zwischen der Landeshauptstadt Hannover und dem Ev.-Luth. Stadtkirchenverband über die Finanzierung von verbandlichen Kindertagesstätten (VBE) zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an alle Geschlechter. Insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 21.300,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -21.300,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -21.300,00 €
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Zuwendungsgewährung an den Träger. Bei der Finanzierung der Kindergartenplätze wurden von den Betriebsausgaben die Einnahmen der Finanzhilfe des Landes für das pädagogische Personal aufgrund der gesetzlichen Änderungen zum 01.08.2018 abgesetzt.

Begründung des Antrages

Im Familienzentrum Bethlehem werden insgesamt vier Kindergartengruppen mit je 20 Kindern betreut. In drei Gruppen wird bereits eine Ganztagsbetreuung angeboten. In den letzten Jahren wird das 3/4-Angebot immer weniger nachgefragt. Die Inanspruchnahme dieser Betreuung wird lediglich als Einstieg in eine Kinderbetreuung gesehen. Sobald sich die Möglichkeit ergibt, wird von den Eltern der Wunsch nach einer längeren Kinderbetreuung nachgefragt und wahrgenommen. Hierneben ist inzwischen für viele Eltern durch den vorab in Anspruch genommenen Krippenplatz mit Ganztagsbetreuung die Anschlussbetreuung im Kindergarten mit einer kürzeren Betreuungszeit nur schwer zu regeln. Dies verstärkt den Wunsch nach längeren Betreuungszeiten. Daher möchte die Einrichtung die Betreuungszeiten erweitern.

Die Planungen sind mit dem Nds. Kultusministerium -Landesjugendamt- abgestimmt.

Durch die Umsetzung der Maßnahmen wird Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert und einem bedarfsgerechten Betreuungsangebot nachgekommen.
51.42 
 / 27.05.2019