Drucksache Nr. 1469/2022:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1910 - Studentisches Wohnen am Göttinger Hof
Einleitungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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1469/2022
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1910 - Studentisches Wohnen am Göttinger Hof
Einleitungsbeschluss

Antrag,

die Einleitung des Verfahrens gemäß §12 Abs. 2 BauGB entsprechend des Antrags vom 08.04.2022 (Anlage 2) zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte werden im Laufe des Verfahrens geprüft.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanzielle Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Das ca. 1.600 m² große Plangebiet umfasst eine annähernd dreieckige Fläche im Einmündungsbereich der Straße Göttinger Hof in die Göttinger Chaussee. Es liegt im Schnittbereich zwischen gewerblichen Nutzungen im Westen und Wohngebieten im Norden, Osten und Süden. Die GC12 GmbH beabsichtigt, das bisher als Parkplatz genutzte Grundstück mit ca. 130 Micro-Appartements vorwiegend für Studierende und Auszubildende zu bebauen. Geplant ist ein vier- bis achtgeschossiges Gebäude mit Tiefgarage.

In der Landeshauptstadt Hannover besteht ein großer Bedarf an Wohnungen für Studierende und Auszubildende. Das Plangrundstück weist aufgrund seiner Nähe zur Hochschule Hannover am Ricklinger Stadtweg eine besondere Lagegunst und Eignung für die geplante Nutzung auf.

Im Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als Wohnbaufläche dargestellt. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das geplante Neubauvorhaben zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Vor diesem Hintergrund hat die GC12 GmbH mit Schreiben vom 08.04.2022 die Einleitung des Verfahrens gestellt.
61.12 
Hannover / 19.05.2022