Drucksache Nr. 1469/2019:
Umwandlung einer Kindergartengruppe mit 10 Plätzen in der Kindertagesstätte der Kirchengemeinde St. Petri / Brückstrasse in eine integrative Gruppe mit 12 Plätzen

Inhalt der Drucksache:

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1469/2019
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Umwandlung einer Kindergartengruppe mit 10 Plätzen in der Kindertagesstätte der Kirchengemeinde St. Petri / Brückstrasse in eine integrative Gruppe mit 12 Plätzen

Antrag,

zu beschließen,
  • der Umstrukturierung der sog. angehängten Kindergartengruppe (derzeit 10 Plätze) in der Kindertagesstätte der ev.-luth. Kirchengemeinde St. Petri, Brückstrasse 3A im Stadtteil Döhren in eine integrative Kindergartengruppe mit 12 Plätzen sowie
  • der integrativen Krippengruppe (derzeit 12 Plätze) in eine Regelgruppe (15 Plätze) in Ganztagsbetreuung zuzustimmen und
  • dem ev.-luth. Stadtkirchenverband Hannover als Träger der Einrichtung ab Erteilung der Betriebserlaubnis, frühestens jedoch ab dem 01.08.2019 laufende Beihilfen auf der Grundlage der DS Nr. 2735/1997 "Förderung von Integrationsgruppen und Kindergruppen mit Einzelintegration - gemäß Anlage 2" zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an alle Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 52.400,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -52.400,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -52.400,00 €
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Zuwendungsgewährung an den Träger. Bei der Finanzierung der Kindergartenplätze wurden von den Betriebsausgaben die Einnahmen der Finanzhilfe des Landes für das pädagogische Personal aufgrund der gesetzlichen Änderungen zum 01.08.2018 abgesetzt. Durch die Umstrukturierung ergeben sich Mehraufwendungen im Produkt Kindertagesbetreuung. Der genannte Betrag setzt sich zusammen aus den Kosten für die zusätzliche sozialpädagogische Fachkraft und Mehrkosten für Sachmittel.

Begründung des Antrages

Die Kindertagesstätte der ev.-luth. Kirchengemeinde St. Petri bietet derzeit folgendes Betreuungsangebot:
  • 1 Kindergartengruppe integrativ (18 Plätze, davon 4 Plätze für Kinder mit heilp. Förderbedarf),
  • 1 sog. angehängte Kindergartengruppe (10 Plätze)
  • 1 Krippengruppe integrativ (12 Plätze, davon 2 Plätze für Kinder mit heilp. Förderbedarf)

In den letzten Monaten hat sich herausgestellt, dass weitere in der Kindertagesstätte betreute Kinder einen erhöhten Förderbedarf haben, die entsprechenden Bedarfsfeststellungsverfahren zur Prüfung des Anspruches auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII wurden in die Wege geleitet. Ferner müssen beide Kinder mit Behinderung, die in der Krippengruppe betreut werden, durch Erreichen der Altersgrenze zum 01.08.2019 in den Kindergarten wechseln. Es wird in der vorhandenen integrativen Kindergartengruppe jedoch kein entsprechender Platz zur Verfügung stehen, sodass die betroffenen Kinder die Einrichtung zum 31.07.2019 verlassen müssten. Des Weiteren liegen auch 'externe' Anmeldungen von Kindergartenkindern mit heilpädagogischem Förderbedarf vor. Um eine Weiterbetreuung gewährleisten und ausreichend integrative Betreuungsplätze anbieten zu können, hat der Träger der Einrichtung einen Antrag auf Umwandlung der Kindergartengruppe mit 10 Plätzen in eine integrative Kindergartengruppe beim städt. Fachbereich Jugend und Familie gestellt. Im Rahmen der Umstrukturierung ist es möglich, die Gesamtanzahl der Plätze auf 12 (davon 4 Plätze für Kinder mit heilpädagogischem Förderbedarf) zu erhöhen.
Gleichzeitig liegt der Kindertagesstätte keine Anmeldung für einen integrativen Krippenplatz vor, sodass die Krippengruppe zum 01.08.2019 wieder in eine Regelgruppe mit 15 Plätzen umgewandelt werden soll.

Der Bedarf an integrativen Betreuungsplätzen für Kinder im Kindergartenalter weist weiterhin stadtweit eine steigende Tendenz auf. Eine Ausweitung der Integrationsplätze wird von der Planungsgruppe "Regionale Vereinbarung" begleitet und unterstützt.

Die personellen und räumlichen Voraussetzungen für die Umstrukturierung sind gegeben. Durch die Änderungen erweitert sich das Platzangebot der Einrichtung um 2 Kindergarten- und 3 Krippenplätze, welches dem hohen Bedarf an Betreuungsplätzen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel entgegenkommt und dazu beiträgt, Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern.

Das Niedersächsische Kultusministerium hat eine entsprechende Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.
51.42 
Hannover / 27.05.2019