Drucksache Nr. 1469/2004:
Anerkennung und Förderung der Hortgruppe des "Elternvereins der Albert-Schweitzer-Schule"

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
In den Jugendhilfeausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
An den Schulausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1469/2004
0
 

Anerkennung und Förderung der Hortgruppe des "Elternvereins der Albert-Schweitzer-Schule"

Antrag,


zu beschließen,

1) den "Elternverein Albert-Schweitzer-Schule" als Träger einer Hortgruppe anzuerkennen und

2) ab Erteilung der Betriebserlaubnis durch das Nds. Landesjugendamt, frühestens jedoch ab 01.08.2004, laufende Beihilfen für einen Regelhort mit maximal 20 Kindern, mit einer Betreuungszeit von täglich 12:00 - 16:00 Uhr und einer Ferienöffnung, nach den Förderrichtlinien von Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft von Elterninitiativen und gemeinnützig anerkannten Vereinen (DS 0332/ 2003), in Verbindung mit den Rahmenbedingungen zur Neuordnung von Betreuungszeitmodellen für den Hortbereich (DS 1853/ 2001 N1) zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die in dieser Drucksache verwendeten Daten sind nicht geschlechterdifferenziert erhoben und ausgewertet worden. Das angestrebte Betreuungsangebot schließt sowohl Mädchen als auch Jungen ein, ohne damit eine gruppenbezogene Bevorzugung bzw. Benachteiligung zu verbinden.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten0,00 €Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung0,00 €Sachausgaben67.000,00 €1.4645.718100.5*
Einrichtungsaufwand0,00 €Zuwendungen0,00 €
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten0,00 €
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt67.000,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-67.000,00 € 
* Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich hierbei um einen Nettobetrag handelt.

Begründung des Antrages


Mit der Informationsdrucksache 1149/ 2004 hat die Verwaltung ein stadtweites Konzept zur Ausweitung des Betreuungsangebotes für Schulkinder vorgelegt. Darin wird die gemäß Antragstext angestrebte Förderung einer Hortgruppe an der Grundschule (GS) Albert-Schweitzer vorgeschlagen.

Die Albert-Schweitzer-Schule stellt seit 01.08.2003 den Unterricht im Rahmen der Verlässlichen Grundschule (VGS) in der Zeit von 8:00 - 12:00 Uhr sicher. Die schulergänzende Betreuungsmaßnahme (SBM) des Fördervereins der Albert-Schweitzer-Schule betreut z.Zt. 23 Schulkinder. Die Finanzierung erfolgt über den Haushaltsetat des Fachbereiches Bibliothek und Schule.

Mit dem Konzept zur Schulkinderbetreuung am Standort GS Albert-Schweitzer wurden anhand der durchgeführten Elternbefragung Betreuungsbedarfe ermittelt, die die Einrichtung von 20 zusätzlichen Hortplätzen begründen. Durch Schaffung der Hortplätze würde den Abwanderungstendenzen vieler berufstätiger Eltern sowie Alleinerziehender entgegengewirkt und eine weitere Zuspitzung der sozialen Schieflage im Stadtteil Linden-Nord verhindert werden können.

Mit der Umwandlung wird dem Beschluss des Rates (DS 0828/ 2000 und DS 1853/ 2001 N1) gefolgt, die Betreuungsangebote für Schulkinder im Rahmen der Umsetzung der VGS den Erfordernissen vor Ort anzupassen und in Jugendhilfeangebote auf Grundlage des KJHG umzuwandeln. Das Niedersächsische Landesjugendamt hat dem Träger eine entsprechende Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.

Der Elternverein hat sich am 11.06.2004 in der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung vorgestellt.

Die Verwaltung schlägt vor, dem "Elternverein der Albert-Schweitzer-Schule" die laufenden Beihilfen zu gewähren, um einen Regelhort von 12:00 - 16:00 Uhr betreiben zu können.

Die Beihilfebewilligung unterliegt den üblichen Bewilligungsbedingungen. Der Träger wird darauf hingewiesen, sich in seinen Planungen darauf einzustellen, dass er u.U. nicht mit der vollen Auszahlung der Zuwendung rechnen kann, wenn sich zeigen sollte, dass durch eine negative Haushaltsentwicklung im laufenden Haushaltsjahr eine erhebliche Deckungslücke entstehen wird.
51.41 
Hannover / 17.06.2004