Antrag Nr. 1468/2023:
Antrag der CDU-Fraktion zur Vergabe von städtischen Aufträgen an Förderwerkstätten

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der CDU-Fraktion zur Vergabe von städtischen Aufträgen an Förderwerkstätten

Antrag

Die Stadtverwaltung möge geeignete Aufträge bevorzugt an sogenannte Förderwerkstätten vergeben, solange dies mit dem geltenden Vergaberecht und anderen geltenden Rechtsvorschriften vereinbar ist.

Begründung


In Werkstätten für Menschen mit Behinderung oder auch Förderwerkstätten erhalten Menschen mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen die Chance, am Erwerbsleben der arbeitenden Bevölkerung teilzuhaben. Die Landeshauptstadt Hannover kann diese Menschen unterstützen und fördern, indem sie geeignete Aufträge bevorzugt an solche Förderwerkstätten vergibt. Die Kommune leistet damit einen wesentlichen Beitrag zu einer inklusiven Stadtgesellschaft. Die geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere jene des Vergaberechts, sind vor der Auftragsvergabe in jedem Fall vorab zu prüfen und zu berücksichtigen.