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Finanzielle Förderung der Kleinen Kindertagesstätten "Baufrösche e.V.", "Moorüben e.V." und "CampusKrümel e.V." ab August 2005
Antrag,
zu beschließen,
1. die Kleinen Kindertagesstätten "Baufrösche e.V." und "Moorüben e.V." gemäß der Richtlinien über Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kleine Kindertagesstätten (KKT) ab August 2005 zu fördern,
2. den Verein "CampusKrümel e.V." als Träger einer Kleinen Kindertagesstätte anzuerkennen und vorbehaltlich der Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes ab August 2005 gemäß der o.g. Richtlinien zu fördern,
3. dass die Mietzahlung für alle drei Einrichtungen, abweichend von den Förderrichtlinien, gemäß der als Anlage 1 beigefügten Vereinbarung mit dem Studentenwerk Hannover erfolgt.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Angebot in den Einrichtungen richtet sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Kindertagesstätten auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben eines bedarfsgerechten Platzangebotes sind bei der Planung von Betreuungseinrichtungen zusätzlich zu beachten, dabei wird auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit Zielcharakter verfolgt.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | 0,00 € | | Betriebseinnahmen | 0,00 € | |
sonstige Einnahmen | 0,00 € | | Finanzeinnahmen von Dritten | 0,00 € | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | 0,00 € | | Personalausgaben | 0,00 € | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | 0,00 € | | Sachausgaben | 0,00 € | |
Einrichtungsaufwand | 0,00 € | | Zuwendungen | 67.000,00 € | 1.4645.718400.4 |
Investitionszuschuss an Dritte | 0,00 € | | Kalkulatorische Kosten | 0,00 € | |
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | | Ausgaben insgesamt | 67.000,00 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -67.000,00 € | |
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Begründung des Antrages
Aufgrund der Kürzungen des Landes bei der Förderung des Studentenwerkes ist ab August 2005 eine auskömmliche Finanzierung der drei Krabbelgruppen nicht mehr gewährleistet.
Mit der DS 0434/2005 wurde die Verwaltung beauftragt, mit den Trägern und dem Studentenwerk mit dem Ziel zu verhandeln, den Erhalt der Einrichtungen sicherzustellen. Zur Deckung eventueller Mehrkosten sollen die Platzhalter, die noch für neue Hortgruppen vorgesehen sind, verwendet werden.
Zu 1.
Die Einrichtungen erhalten derzeit belegungsabhängig die Förderung anteilig von der Stadt Hannover und dem Studentenwerk. Zukünftig stellt die Stadt die volle Fördersumme für die jeweils 8 Plätze in den Krabbelgruppen zur Verfügung.
Die ausfallenden Elternbeiträge werden weiter in voller Höhe von der Stadt getragen.
Zu 2.
Der Verein "CampusKrümel e.V." erhält zur Zeit nur Zuschüsse seitens des Studentenwerkes. Er hat sich in der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung vorgestellt. Bedenken gegen eine Anerkennung als Träger einer Kleinen Kindertagesstätte in Hannover bestanden nicht.
Die Förderung erfolgt - mit Ausnahme der Mietzahlung - gemäß den städtischen Förderrichtlinien für Kleine Kindertagesstätten. Dazu gehört sowohl die Übernahme des sog. Sockelbetrages als auch die Erstattung der ausfallenden Elternbeiträge.
Mit der Aufnahme der "CampusKrümel e.V." in die städtische Förderung werden 10 Plätze dauerhaft für die Kleinkindbetreuung im Stadtgebiet Hannover gesichert. Damit folgt die Verwaltung dem Auftrag des Tagesbetreuungsausbaugesetzes, bis 2010 ein bedarfsgerechtes Angebot auch für die unter dreijährigen Kinder vorzuhalten.
Zu 3.
Das Studentenwerk hat sich bereit erklärt, die Kaltmiete incl. Nebenkosten für die bestehenden Räumlichkeiten der drei Kindertagesstätten zu übernehmen. Voraussetzung ist, dass drei Viertel der Kinder mindestens einen Elternteil haben, der an einer hannoverschen Hochschule eingeschrieben ist. Da alle Einrichtungen an Hochschulstandorten betrieben werden, wird dies im Regelfall zutreffen.
Finanzierung:
Insgesamt entstehen für die Stadt jährliche Mehrkosten von 67.000 €.
Zur Deckung dieser Kosten wird der Gesamtbetrag von 216.000 €, der für zusätzliche Maßnahmen in der Hortbetreuung (Platzhalter aus der DS 1149/2004) eingesetzt war, entsprechend reduziert. Platzhalter stehen danach noch für die Stadtbezirke Misburg-Anderten, Kirchrode-Bemerode-Wülferode und Ricklingen in Höhe von insgesamt 149.000 € - dies entspricht den Kosten für zwei Hortgruppen - zur Verfügung.
Derzeit sind in diesen Bezirken keine entsprechenden Räumlicheiten vorhanden, um neue Hortgruppen einrichten zu können.
51.4
Hannover / 11.07.2005