Drucksache Nr. 1466/2005:
Umwandlung der Schulergänzenden Betreuungsmaßnahme "Salz und Pfeffer" in ein Innovatives Modellprojekt

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Schulausschuss

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
In den Jugendhilfeausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
An den Schulausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1466/2005
0
 

Umwandlung der Schulergänzenden Betreuungsmaßnahme "Salz und Pfeffer" in ein Innovatives Modellprojekt

Antrag,


zu beschließen,

1.) die bestehende Schulergänzende Betreuungsmaßnahme (SBM) des Vereins "Salz und Pfeffer e.V." an der Grundschule Salzmannstraße in ein Innovatives Modellprojekt umzuwandeln und

2.) dem Verein "Salz und Pfeffer e.V." entsprechend der Richtlinien für den Betrieb Innovativer Modellprojekte zur Betreuung von Kindern im Grundschulalter (DS 1847/ 99) für maximal 20 Kinder laufende Beihilfen ab 01.10.2005 bis 31.07.2007 in Höhe von derzeit 51,13 Euro pro Kind und Monat zuzüglich ausfallender Elternbeiträge vorbehaltlich der Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das Nds. Landesjugendamt zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die in dieser Drucksache verwendeten Daten sind nicht geschlechterdifferenziert erhoben und ausgewertet worden. Das angestrebte Betreuungsprojekt schließt sowohl Mädchen als auch Jungen ein, ohne damit eine gruppenbezogene Bevorzugung bzw. Benachteiligung zu verbinden.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten0,00 €Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung0,00 €Sachausgaben33.800,00 €1.4645.718800.0*
Einrichtungsaufwand0,00 €Zuwendungen0,00 €
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten0,00 €
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt33.800,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-33.800,00 € 
*Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Begründung des Antrages



Die Grundschule (GS) Salzmannstraße stellt seit 01.08.2003 den Unterricht als Verlässliche Grundschule sicher. Der Verein "Salz und Pfeffer e.V." betreibt an diesem Standort die SBM bereits seit dem Schuljahr 2000/01. In den Räumlichkeiten der Grundschule werden im Anschluss an den Unterrricht bis zu 20 Schulkinder täglich bis 16.00 Uhr betreut. Die Finanzierung erfolgte bisher über den Haushaltsetat des Fachbereiches Bibliothek und Schule.

Die im Rahmen der Verlässlichen Grundschule (VGS) durchgeführte Elternbefragung zeigte, dass eine erhöhte Nachfrage an Betreuungsplätzen für Grundschulkinder im Stadtteil besteht, die mit dem vorhandenen Angebot nur unzureichend befriedigt werden kann. In der Praxis hat sich gezeigt, dass den betroffenen Eltern das Angebot einer SBM nicht ausreicht, so dass der Verein die bedarfsgerechte Umwandlung in ein Innovatives Modellprojekt beantragt hat. Zudem war die bisherige Finanzierung für den Verein nicht mehr auskömmlich, so dass die Fortsetzung der Maßnahme gefährdet gewesen wäre.

Mit der Umwandlung einer Gruppe der SBM in ein Innovatives Modellprojekt wird dem Beschluss des Rates (DS 0828/ 2000 und 1853/ 2001 N1) gefolgt, die Betreuungsangebote für Schulkinder im Rahmen der Umsetzung der Verlässlichen Grundschule den Erfordernissen vor Ort anzupassen und in Jugendhilfeangebote auf Grundlage des KJHG umzuwandeln. Das Nds. Landesjugendamt hat dem Verein eine entsprechende Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt. Die Raumnutzung ist mit dem Fachbereich Bibliothek und Schule abgesprochen.

Die Förderung des Innovativen Modellprojektes für 20 Schulkinder beginnt am 01.10.2005 und wird zunächst bis 31.07.2007 befristet. Ein entsprechender Folgeantrag ist bis zum 31.03.2007 zu stellen. Die Kinder werden vier Stunden täglich betreut.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Unterabschnitt 4645 und ist möglich, da der Schülerladen "Schalk" in Linden-Mitte die Betreuung zum 31.07.2005 einstellt. Die "Lindener Elterninitiative e.V." hat den Betrieb des Schülerladens eingestellt, da aufgrund geringer Belegungszahlen eine Weiterführung der Einrichtung nicht möglich gewesen wäre. Die hierdurch frei werdenden Mittel sollen teilweise für die Förderung des Innovativen Modellprojektes an der GS Salzmannstraße eingesetzt werden. Daneben werden zum 01.08.2005 in der Hortgruppe Am Lindener Berg 2 (gehört zur Kita Kirchstraße) und im Schülerladen Wittekids durch Aufstockung von jeweils 17 auf 20 Plätze insgesamt sechs neue Betreuungsplätze im Schulkindbereich geschaffen. Hierdurch kann die Schließung des Schülerladens "Schalk" kompensiert werden. Für alle Kinder, die bis zum 31.07.2005 bei "Schalk" betreut wurden, konnte, sofern Bedarf bestand, eine Anschlussbetreuung in den umliegenden Einrichtungen gewährleistet werden. Durch die genannten Maßnahmen wird die Schulkindbetreuung im Stadtbezirk Linden-Limmer bedarfsgerecht verändert und abgesichert.

Mit der Informationsdrucksache 1149/ 2004 hat die Verwaltung ein stadtweites Konzept zur Ausweitung des Betreuungsangebotes für Schulkinder vorgelegt. Bereits im vergangenen Jahr hat der Verein einen Antrag auf Umwandlung der SBM in ein Innovatives Modellprojekt gestellt, der jedoch zum damaligen Zeitpunkt von der Verwaltung abgelehnt wurde, da keine Haushaltsmittel zur Verfügung standen.

Die Beihilfebewilligung unterliegt den üblichen Bewilligungsbedingungen. Der Träger wird darauf hingewiesen, sich in seinen Planungen darauf einzustellen, dass er u.U. nicht mit der vollen Auszahlung der Zuwendung rechnen kann, wenn sich zeigen sollte, dass durch eine negative Haushaltsentwicklung im laufenden Haushaltsjahr eine erhebliche Deckungslücke entstehen wird.
51.4 
Hannover / 11.07.2005