Drucksache Nr. 1460/2019:
Förderung der Kindertagesstätte "St. Monika" nach Änderung des Trägers

Inhalt der Drucksache:

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1460/2019
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Förderung der Kindertagesstätte "St. Monika" nach Änderung des Trägers

Antrag,

zu beschließen,

die Kindertagesstätte "St. Monika", Hahnensteg 55 A, 30459 Hannover, in bisheriger Trägerschaft des Vinzenz-Verbundes Hildesheim gGmbH, nach Übergang der Trägerschaft zum Gesamtverband der Katholischen Kirchengemeinden in der Region Hannover, Platz der Basilika 2, 30169 Hannover, rückwirkend zum 01.01.2019 weiterhin zu fördern.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an alle Geschlechter. Insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die Kindertagesstätte "St. Monika" verfügt insgesamt über zwei Kindergarten- (je 25 Kinder) und eine altersübergreifende Gruppe (20 Kinder) mit Kindergarten- und Krippenplätzen. Bisher befand sich die Einrichtung in Trägerschaft des Vinzenz-Verbundes Hildesheim gGmbH und wurde entsprechend der Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten gefördert.

Zum 01.01.2019 wurde die Trägerschaft der Einrichtung an den Gesamtverband der Katholischen Kirchengemeinden in der Region Hannover übergeben. Dieser Trägerwechsel bedarf eines neuen Förderbeschlusses. Das Betreuungsangebot sowie die Art und Höhe der finanziellen Förderung bleiben bei dem Trägerwechsel unberührt. Das pädagogische Konzept und die personelle Ausstattung der Einrichtung bleiben ebenso unverändert.
51.42 
 / 24.05.2019