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Vertrauenspersonen für den Ausschuss zur Wahl der Schöffen
Antrag,
die nachfolgend genannten Personen als Vertrauenspersonen für den beim Amtsgericht Hannover zu bildenden Ausschuss zur Wahl der Schöffen zu wählen:
1. Ratsfrau Brigitte Ike (CDU)
2. Ratsherr Arno Kirse (CDU)
3. Frau Silvia Klingenburg-Pülm (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN)
4. Ratsfrau Rosemarie Lorenz (CDU)
5. Beigeordneter Günter Richta (SPD
6. Ratsfrau Gunda Schröder (SPD)
7. Bürgermeister Bernd Strauch (SPD)
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
sind berücksichtigt
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Nach § 40 Abs. 3 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) sind von der Vertretung der Landeshauptstadt Hannover Einwohner/innen als Vertrauenspersonen mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl zu wählen.
Das Niedersächsische Innenministerium hat gemäß § 40 Abs. 3 Satz 2 GVG festgesetzt, dass von der Vertretung der Landeshauptstadt Hannover 7 Vertrauenspersonen zu entsenden sind. Dafür stehen der SPD- und der CDU-Fraktion jeweils das Vorschlagsrecht für 3 Vertrauenspersonen und der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN für das Vorschlagsrecht für 1 Vertrauensperson zu.
Die oben in alphabetischer Reihenfolgen aufgelisteten Vorschläge sind dem Fachbereich Recht und Ordnung von den Fraktionen benannt worden.
32.4
Hannover / 16.06.2004