Drucksache Nr. 1458/2025:
Beschluss über den konsolidierten Gesamtabschluss 2023

Inhalt der Drucksache:

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1458/2025
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Beschluss über den konsolidierten Gesamtabschluss 2023

Antrag,

den konsolidierten Gesamtabschluss der Landeshauptstadt Hannover für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß dem Beschluss des Rates vom 03.07.2003 können im Falle dieser Drucksache nicht getroffen werden.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral eingestuft.

Kostentabelle

Zu den finanziellen Auswirkungen wird auf den Inhalt der Anlage zu dieser Drucksache verwiesen.

Begründung des Antrages

Der Oberbürgermeister hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des konsolidierten Gesamtabschlusses zum 31.12.2023 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG am 07.07.2025 festgestellt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH hat den konsolidierten Gesamtabschluss zum 31.12.2023 entsprechend § 155 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG i. V. m. § 156 Abs. 2 NKomVG dahingehend geprüft, ob der konsolidierte Gesamtabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufgestellt wurde.
Zu den einzelnen Prüfungsergebnissen wird auf die Ausführungen im Bericht über die Prüfung des konsolidierten Gesamtabschlusses (Anlage 1) verwiesen.
Rödl & Partner GmbH stellt in seinem Prüfbericht fest, dass der konsolidierte Gesamtabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetztes (NKomVG) entspricht und unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns Landeshauptstadt zum 31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Haushaltsjahr vom 01.Januar - 31.Dezember 2023 vermittelt.

Der konsolidierte Gesamtabschluss 2023 mit dem Konsolidierungsbericht wird mit dem Prüfbericht von Rödl & Partner GmbH nach §§ 129 Abs. 2 und 156 Abs. 4 NKomVG an sieben Tagen öffentlich ausgelegt, nachdem der Beschluss des Rates über den konsolidierten Gesamtabschluss dem Nds. Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung mitgeteilt und öffentlich bekanntgemacht worden ist.
20.5 /20.51
Hannover / Aug 25, 2025