Drucksache Nr. 1454/2025:
Jahresabschluss 2024 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Betriebsausschuss für Stadtentwässerung
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung
In den Verwaltungsausschuss
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1454/2025
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Jahresabschluss 2024 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover

Antrag,

  1. Den Jahresabschluss 2024 mit den Teilen:

    A1 Bilanz 2024
    A2 Gewinn- und Verlustrechnung 2024
    A3 Anhang einschließlich Anlagenspiegel, Nebenrechnung über den Unterschied der handelsrechtlichen und der kalkulatorischen Abschreibung 2024
    A4 Lagebericht 2024

    zu beschließen.
  2. Dem Vorschlag der Betriebsleitung zuzustimmen, den nachstehend in seiner Entwicklung dargestellten Bilanzgewinn in Höhe von 29.522.517,99 € wie folgt zu verwenden:
  3. Gewinnvortrag im JA 2023 aus Vorjahren
    10.000.000,00 €
    Jahresüberschuss 2023
    13.471.596,81 €
    Zuführung in die Rücklagen aus dem JA 2023
    - 9.058.065,36 €
    Abführung an den Haushalt aus dem JA 2023
    - 8.613.531,45 €
    ergibt Gewinnvortrag aus den Vorjahren
    5.800.000,00 €


    Jahresüberschuss 2024
    23.722.517,99 €


    Bilanzgewinn 2024
    29.522.517,99 €
  1. 8.615.866,56 € Abführung an den allgemeinen Haushalt der Landeshauptstadt Hannover für Eigenkapitalverzinsung.
  2. 10.906.651,43 € Zuführung in die allgemeinen Rücklagen, davon – 345.609,00 € für die Anpassung des nach § 253 (6) HGB ausschüttungsgesperrten Unterschiedsbetrag in der Pensionsrückstellung
  3. 10.000.000,00 € Vortrag auf neue Rechnung

3. Die Entlastung der Betriebsleitung zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03. Juli 2003 (s. DS 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral bewertet.

Kostentabelle

Außer der unter 2 a) genannten Abführung an den allgemeinen Haushalt der Landeshauptstadt Hannover für die Eigenkapitalverzinsung entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2024 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CT LLOYD GmbH erteilte am 15.07.2025 gemäß Prüfungsbericht einen Bestätigungsvermerk ohne Einschränkungen.

Die Rechnungslegung der Stadtentwässerung erfolgt nach den Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), der Niedersächsischen Eigenbetriebsverordnung (Nds. EigBetrVO) und den darin enthaltenen Bestimmungen und Verweise auf das Handelsgesetzbuch (HGB).

Das Rechnungsprüfungsamt hat nach § 34 Absatz 1 Nds. EigBetrVO den Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 ohne Beanstandungen oder Bemerkungen am 15.07.2025 an den Oberbürgermeister weitergeleitet. Die Betriebsleitung erhielt eine Kopie des entsprechenden Schreibens.

Nach § 58 Absatz 1 Nr. 10a NKomVG i. V. m. § 35 Nds. EigBetrVO beschließt der Rat den Jahresabschluss, den Lagebericht, die Entlastung der Betriebsleitung sowie die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes.
68 / Dez. V
Hannover / Jul 23, 2025