Antrag Nr. 1449/2026:
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei zu Drucks. Nr. 1362/2026 N1: Neufassung: Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, CDU und FDP zu Drucks. Nr. 1343/2026: Antrag der FDP-Fraktion: Vollständige Entschädigung der Anlieger in der Prinzenstraße

Informationen:

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei zu Drucks. Nr. 1362/2026 N1: Neufassung: Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, CDU und FDP zu Drucks. Nr. 1343/2026: Antrag der FDP-Fraktion: Vollständige Entschädigung der Anlieger in der Prinzenstraße

Antrag

zu beschließen:

Der Änderungsantrag Nr. 1362/2026 N1 der Fraktionen von SPD, CDU und FDP zur Drucksache. Nr. 1343/2026: Antrag der FDP-Fraktion: Vollständige Entschädigung der Anlieger in der Prinzenstraße wird wie folgt geändert:

  1. Die Verwaltung wird aufgefordert beauftragt zu prüfen, für wie die nicht durch die Versicherung gedeckten und nachgewiesenen Schäden, die durch die Zisternenbohrung in der Prinzenstraße an privaten Immobilien entstanden sind, gegenüber den Gebäudeeigentümer*innen umgehend vollständig zu bezahlen und vollständig in Vorleistung für sämtliche Reparaturarbeiten zu gehen. schnellstmöglich und rechtssicher von der Verwaltung vollständig bezahlt werden können. Über das Ergebnis der Prüfung sind die Gebäudeeigentümer*innen umgehend zu informieren.
  2. Im Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters wird unverzüglich eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet, welche die Kommunikation zwischen den Gebäudeeigentümern, der Stadtverwaltung – insbesondere der Stadtentwässerung – und allen beteiligten Dritten vollständig koordiniert und abwickelt.

Begründung

Zu 1.:

Eine vollständige Übernahme der evtl. nicht durch die Versicherung HADG gedeckten Kosten für die Reparatur der nachgewiesenen Schäden, die durch die Zisternenbohrung in der Prinzenstraße an privaten Immobilien entstanden sind, durch die Stadtverwaltung ist ein Gebot der Fairness und eine vertrauensbildende Maßnahme gegenüber den Gebäudeeigentümer*innen. Die Stadtverwaltung ist jedoch verpflichtet, die Schadensregulierung rechtssicher abzuwickeln. Es bedarf daher einer rechtlichen Prüfung, wie eine schnellstmögliche Übernahme der evtl. nicht durch die Versicherung HADG gedeckten Kosten durch die Stadtverwaltung erfolgen kann.

Zu 2.:

Der Antragspunkt ist zu streichen, weil er in die Organisationshoheit des Oberbürgermeisters eingreift. Zudem hat der Oberbürgermeister bereits eine Arbeitsgruppe zur Prinzenstraße eingesetzt, die auch als Anlaufstelle für die Betroffenen fungiert und die Kommunikation mit allen Beteiligten übernimmt.

Dr. Elisabeth Clausen-Muradian/Dr. Daniel Gardemin/
Fraktionsvorsitz