Drucksache Nr. 1449/2025:
Jahresabschluss 2024 der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover (ZVK)

Inhalt der Drucksache:

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1449/2025
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Jahresabschluss 2024 der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover (ZVK)

Antrag,

1. den Jahresabschluss 2024 der ZVK Hannover mit den Teilen

· Bilanz 2024

· Gewinn-und Verlust-Rechnung 2024

· Anhang 2024

· Anlagenübersicht 2024

· Lagebericht 2024


zu beschließen.

2. dem Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars zuzustimmen,

· die Verlustrücklage A aus den Überschüssen der Tarife 2002, 2009/2009U, 2017 und 2024 der freiwilligen Versicherung mit 349.693,34 € und die Rückstellung für Leistungsverbesserung des Tarifes 2017 mit 22.000,00 € zu dotieren,

· den Anpassungsfaktor gem. Abschnitt D.6 Abs. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Tarifs 2002 von 0,75 beizubehalten,

· für den Abrechnungsverband der Pflichtversicherung (gem. § 66 der Satzung der ZVK) keine Zuteilung von Bonuspunkten zu beschließen,

· für den Abrechnungsverband der freiwilligen Versicherung im Tarif 2017 (gem. § 68 der Satzung der ZVK) eine Zuteilung von Bonuspunkten zu beschließen,



3. die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2024 zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (DS 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht erforderlich.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Das Ergebnis ist neutral.

Kostentabelle

Die ZVK Hannover ist gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG Sondervermögen der Landeshauptstadt Hannover. Direkte finanzielle Auswirkungen für den allgemeinen Haushalt entstehen durch den Inhalt dieser Drucksache nicht.

Begründung des Antrages

Für den Jahresabschluss 2024 gelten gem. § 130 Abs. 4 NKomVG und § 9 Abs. 2 der Satzung der ZVK, die Vorschriften für Eigenbetriebe entsprechend. Nach § 58 Abs. 1 Nr. 10a. NKomVG i.V.m. § 35 der Eigenbetriebsverordnung fasst der Rat die Beschlüsse über den Jahresabschluss und die Entlastung.

Vorbereitend beschließt gemäß § 6 Nr. 1 und 5 der Satzung der ZVK Hannover der Verwaltungsrat der ZVK über die Vorlage der Jahresrechnung, der Entlastung der Geschäftsführung sowie über die Vorlage zur Verteilung der Überschüsse in der freiwilligen Versicherung an den Rat der Landeshauptstadt Hannover. Der Verwaltungsrat der ZVK hat in seiner Sitzung am 02.07.2025 dieser Vorlage zugestimmt.

Zur Vorbereitung der Beschlüsse werden folgende Unterlagen vorgelegt:
1. Jahresabschluss 2024 einschließlich Anhang und Anlagenspiegel (Anlage 1)
2. Lagebericht 2024 einschließlich Risiko-, Chancen- und Prognosebericht sowie freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht (Anlage 2)
Das Geschäftsjahr 2024 schließt mit einem positiven operativen handelsrechtlichen Ergebnis von 65,72 Mio. € ab. Davon entfallen auf den Abrechnungsverband der Pflichtversicherung 63,04 Mio. € und auf den Abrechnungsverband der freiwilligen Versicherung 2,69 Mio. €. Für die Deckungsrückstellung der freiwilligen Versicherung hat der Verantwortliche Aktuar, Herr Michael Metzger, einen Zuführungsbetrag in Höhe von 2,31 Mio. € ermittelt, so dass sich ein ausgewiesener Jahresüberschuss von 371.693,34 € ergibt. Die Überschüsse führen zu entsprechenden Erhöhungen der jeweiligen versicherungstechnischen Rückstellungen.
Das Gesamtergebnis liegt damit um 22,29 Mio. € über dem Planwert 2024 (43,43 Mio. €). Insbesondere die erneut gute Entwicklung bei den Erträgen aus Umlagen und aus Kapitalanlagen, sowie geringerer Aufwand für Rentenleistungen und geringere Aufwendungen im Immobilienbereich haben zu diesem positiven Ergebnis geführt.

Das vom Verantwortlichen Aktuar erstellte Versicherungsmathematische Gutachten hat zur Aufgabe, das versicherungstechnische Deckungskapital der bei der ZVK Hannover versicherten Leistungen zum Bilanzstichtag 31.12.2024 je Abrechnungsverband zu bestimmen. Die Höhe dieser Rückstellungen wird nach den bestehenden Anwartschaften und Ansprüchen unter Verwendung der biometrischen Rechnungsgrundlagen gem. den jeweiligen Technischen Geschäftsplänen ermittelt. Im Abrechnungsverband der Pflichtversicherung ergibt sich ein Brutto-Deckungsrückstellungsbetrag von 2.082,83 Mio. €, der nur in die fiktive versicherungstechnische Bilanz einfließt. In der freiwilligen Versicherung hat der Verantwortliche Aktuar eine Brutto-Rückstellung in Höhe von 58,84 Mio. € ermittelt. Da die freiwillige Versicherung ein kapitalgedeckter Abrechnungsverband ist, wird dieser Rückstellungsbetrag sowohl in der versicherungstechnischen als auch in der Handelsbilanz ausgewiesen.

Aus dem Bericht zur Finanzlage des Verantwortlichen Aktuars ergibt sich gemäß der versicherungstechnischen Rechnung für die Pflichtversicherung für das Jahr 2024 – auf Grundlage einer fiktiven Bilanz – ein Verlust in Höhe von 21,85 Mio. €. Vor diesem Hintergrund wird empfohlen von einer Bonifizierung abzusehen.
Für den Abrechnungsverband der freiwilligen Versicherung ergibt sich insgesamt ein versicherungstechnischer Jahresüberschuss in Höhe von 371.693,34 €. In den Tarifen 2002, 2009/2009U, 2027 und 2024 konnte die erforderliche Sollverzinsung erreicht werden und führte zu Überschüssen von 235.565,58 €, 84.979,88 €, 50.830,04 € bzw. 317,84 €. Der Verantwortliche Aktuar schlägt vor, die Verlustrücklage A aus den Überschüssen dieser Tarife mit 349.693,34 € und die Rückstellung für Leistungsverbesserung des Tarifes 2017 mit 22.000,00 € zu dotieren. Die vorgeschlagene Bonifizierung des Tarifes 2017 orientiert sich mit 2,75 % am Zinsniveau der Tarifgeneration 2009/2009U.
In den Tarifen 2002, 2009/2009U und 2024 ist kein verteilungsfähiger Überschuss für bonuspunktebedingte Leistungsverbesserung vorhanden und der Anpassungsfaktor gem. Abschnitt D.6 Abs. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Tarifs 2002 von derzeit 0,75 ist beizubehalten.

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2024 beauftrage Nordwest Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erteilte am 19.06.2024 im Jahresabschlussbericht gem. § 33 Absatz 2 Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) einen uneingeschränkten Bestätigungs-vermerk.

Das Rechnungsprüfungsamt hat mit Schreiben vom 30.06.2025 gemäß § 34 Absatz 1 EigBetrVO den Bericht der Wirtschaftsprüfergesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 ohne Beanstandungen und Bemerkungen an den Oberbürgermeister weitergeleitet. Die Geschäftsführung erhielt eine Kopie des Anschreibens.
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Hannover / Jul 15, 2025