Drucksache Nr. 1448/2009:
Anerkennung und Förderung der zweigruppigen Einrichtung in Trägerschaft des Vereins "Hubertus 4" e.V. in Hannover-List

Inhalt der Drucksache:

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1448/2009
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Anerkennung und Förderung der zweigruppigen Einrichtung in Trägerschaft des Vereins "Hubertus 4" e.V. in Hannover-List

Antrag,

zu beschließen,
  • den Verein als Träger der Einrichtung "Hubertus 4" mit einer ganztags Krippen- und einer Hortgruppe mit einer Betreuungszeit bis 17:00 Uhr (insgesamt 35 Kinder) in Hannover-List, Hubertusstraße 4, anzuerkennen und
  • ab Erteilung der Betriebserlaubnis, frühestens ab dem 01.09.2009, die laufende Förderung für das vorgenannte Angebot entsprechend der Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten von gemeinnützig anerkannten Vereinen zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben
Einrichtungsaufwand5.000,00 €4645.901/988000Zuwendungen175.000,00 €*4645.000/718000
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten400,00 €Einzelplan 9
Ausgaben insgesamt5.000,00 € Ausgaben insgesamt175.400,00 € 
Finanzierungssaldo-5.000,00 € Überschuss / Zuschuss-175.400,00 € 
*Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebsausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen und der Landesförderung abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Es ist beabsichtigt, einen Antrag auf Beteiligung an den laufenden Betriebsausgaben nach dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) zu stellen, sobald und soweit die rechtlichen Grundlagen dafür vorliegen.

Begründung des Antrages


Im Stadtbezirk Vahrenwald/List ist der Bedarf an Krippenplätzen erheblich. Darüber hinaus werden ebenso Hortplätze benötigt.
Der Verein "Hubertus 4" hat auf Grund der räumlichen Bedingungen und eines auf die vorgenannte Betreuungsstruktur abgestimmten pädagogischen Konzeptes die Möglichkeit, eine zweigruppige Einrichtung zu eröffnen.
Das Objekt befindet sich in der Hubertusstraße 4 in der List. Die Räumlichkeiten - hauptsächlich in der Nutzung der Markuskirchengemeinde - werden nicht mehr in diesem Umfang benötigt, so dass nach entsprechenden Umbaumaßnahmen der Verein mit seinen beiden Gruppen dort seinen Platz finden kann.
Die in unmittelbarer Nähe befindliche Kindertagesstätte der Markuskirchengemeinde soll für diese neue Einrichtung ein Kooperationspartner in Hinblick auf das Betreuungsangebot für Kinder im Kindergartenalter werden. Insofern schließt sich diese Lücke zwischen der Krippen- und der Hortbetreuung.
Die Baumaßnahmen werden vom Verein mit Hilfe von Spenden und Eigenleistung verwirklicht.
Darüber hinaus wurde ein Antrag für die Krippengruppe auf Investitionskosten gemäß der Richtlinie Investition Kinderbetreuung (RIK) bei der Landesschulbehörde gestellt.
Der Stadt Hannover entstehen, außer einem einmaligen Zuschuss für Einrichtungsmittel der Krippengruppe in Höhe von max. 5000,00 € keine Investitionskosten. Diese städtische Zuwendung steht in Abhängigkeit zu den auszulösenden Investitionszuschüssen seitens der Landesschulbehörde und bezieht sich bei der Gewährung dieses Zuschusses auf die vom Träger zu erbringende Eigenleistung (ca. 5% der Gesamtkosten).
Die Aufwendungen für die laufenden Betriebskosten in Höhe von 175.000,00 € jährlich stehen im Kindertagesstättenbudget zur Verfügung.
Die Planungen sind im Vorfeld mit dem Nds. Kultusministerium abgestimmt und eine Betriebserlaubnis wurde in Aussicht gestellt.

Das vorgesehene Platzangebot im Krippen- und Hortbereich trägt dazu bei, Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern, zudem erfüllt die Verwaltung damit den Ratsauftrag "Handlungsprogramm Schulkinderbetreuung", der die Schaffung zusätzlicher Hortüplätze vorsieht (1843/2008).

Der Träger wird sich in der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung am 08.06.2009 vorstellen und beabsichtigt den Betrieb zum 01.09.2009 aufzunehmen.
51.4 
Hannover / 12.06.2009