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Bundestagswahl 2005
Antrag,
folgender außerplanmäßiger Ausgabe zuzustimmen:
außerplanmäßige Ausgabe:
Haushaltsstelle 1.0510.604000.8; -Bundestagswahl 460.000 €
Deckung: (Mehreinnahmen)
Haushaltsstelle 1.0510.161400.6; -Für die Bundestagswahl 460.000 €
In diesem Haushaltsjahr verfügbar: Bisher verfügt durch:
Haushaltsansatz: 0 Anordnungssoll: 0
Haushaltsrest: offene Verfügungen:
bereits üpl./apl. bewilligt:
Summe: 0 Summe: 0
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Keine Auswirkungen
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | 0,00 € | | Betriebseinnahmen | 0,00 € | |
sonstige Einnahmen | 0,00 € | | Finanzeinnahmen von Dritten | 460.000,00 € | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 460.000,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | 0,00 € | | Personalausgaben | 0,00 € | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | 0,00 € | | Sachausgaben | 460.000,00 € | |
Einrichtungsaufwand | 0,00 € | | Zuwendungen | 0,00 € | |
Investitionszuschuss an Dritte | 0,00 € | | Kalkulatorische Kosten | 0,00 € | |
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | | Ausgaben insgesamt | 460.000,00 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | 0,00 € | |
Außerplanmäßige Ausgabe / Einnahme
Begründung des Antrages
Im Haushaltsunterabschnitt 0510 –Statistik und Wahlen sind im Verwaltungshaushalt des Haushaltsjahres 2005 bei der HSt. 1.0510.604000.8 –Bundestagswahl, keine Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt worden.
In einem Schreiben des Landeswahlleiters vom 14.06 2005 sind wir dazu aufgefordert wor- den, für die voraussichtlich am 18.09.2005 stattfindende Bundestagswahl bereits jetzt die für einen reibungslosen Ablauf der Wahl erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
Für die Organisation der Bundestagswahl sind bereits jetzt umfangreiche Beschaffungsmaßnahmen erforderlich.
Die für die Bundestagswahl erforderlichen Aufwendungen werden in voller Höhe durch den Bund erstattet.
Sofern die Wahl nicht stattfindet, stehen die vorsorglich beschafften Sachmittel für weitere Wahlen zur Verfügung.
Die Ausgabe ist nach § 89 NGO unvorhergesehen, weil zum Zeitpunkt der Aufstellung des HH-Planes 2005 der Bedarf wie oben dargestellt nicht bekannt war.
Die Ausgabe ist gemäß § 89 NGO unabweisbar, weil die Mittel zur Erfüllung der Dienstgeschäfte benötigt werden.