Drucksache Nr. 1447/2012:
Jahresabschluss der Städtischen Häfen für das Geschäftsjahr 2011

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1447/2012 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Betriebsausschuss Städtische Häfen
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
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1447/2012
1
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Jahresabschluss der Städtischen Häfen für das Geschäftsjahr 2011

Antrag,

1. den Jahresabschluss der Städtischen Häfen Hannover zum 31.12.2011 und den
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2011 zu beschließen,
2. der Betriebsleitung die uneingeschränkte Entlastung zu erteilen,
3. den erwirtschafteten Jahresgewinn in Höhe von 1.076.366,93 € an die
Landeshauptstadt Hannover auszuschütten.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender- Aspekte sind nicht berührt.

Kostentabelle

Außer der Ausschüttung von 1.076.366,93 € an den allgemeinen Haushalt der Landeshauptstadt Hannover entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Für den Jahresabschluss 2011 der Städtischen Häfen Hannover gilt die Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) in der Fassung vom 27.01.2011. Nach § 33 EigBetrVO beschließt der Rat über den Jahresabschluss, den Lagebericht, die Entlastung der Betriebsleitung sowie über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes. Nach § 157 NKomVG obliegt die Jahresabschlussprüfung eines Eigenbetriebs dem für die Kommune zuständigen Rechnungsprüfungsamt. Es kann mit der Durchführung der Jahresabschlussprüfung Wirtschaftsprüfer beauftragen oder zulassen, dass im Einvernehmen mit dem Rechnungsprüfungsamt die Beauftragung unmittelbar durch den Eigenbetrieb erfolgt.

Die BRS Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde am 05. Oktober 2011 von den Städtischen Häfen Hannover im Einvernehmen mit dem Rechnungsprüfungsamt mit der Jahresabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2011 beauftragt (Informationsdrucksache 1866/2011).

Den Prüfbericht der Wirtschaftsprüfer leitete das Rechnungsprüfungsamt gemäß § 32 Absatz 3 EigBetrVO dem Oberbürgermeister ohne ergänzende Feststellungen zu.

Ausführliche Erläuterungen zum Jahresabschluss befinden sich in dem separat versandten "Geschäfts- und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2011".

Der erwirtschaftete Jahresgewinn soll in der beantragten Höhe ausgeschüttet und dem städtischen Verwaltungshaushalt zugeführt werden.

Der oben genannte Ausschüttungsbetrag reduziert sich um die abzuführende Kapitalertragssteuer sowie den Solidaritätszuschlag in Höhe von insgesamt 150.884,10 €, so dass die tatsächliche Auszahlung an die Landeshauptstadt Hannover 925.482,83 € beträgt.

Die Ausschüttung soll 10 Kalendertage nach erfolgtem Ratsbeschluss erfolgen.
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Hannover / 31.05.2012