Drucksache Nr. 1442/2011 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage von Ratsherrn Böning zur Gleichstellungspolitik in Hannover
in der Ratssitzung am 01.09.2011, TOP 2.3.1.

Inhalt der Drucksache:

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1442/2011 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage von Ratsherrn Böning zur Gleichstellungspolitik in Hannover
in der Ratssitzung am 01.09.2011, TOP 2.3.1.

Vor wenigen Wochen ging der Fall der Goslarer Gleichstellungsbeauftragten Monika Ebeling (SPD) durch die Medien.

Sie wurde geschasst, weil Sie sich nicht nur für die Gleichberechtigung der Frauen, sondern gleichermaßen auch für die Belange und für die Gleichberechtigung von Männern eingesetzt hatte.

Besonders berichtet wurde z.B. auch über Frau Ebelings Kritik an Aktionen und Ausstellungen zum Thema Gewalt, bei denen nahezu immer die Männer negativ dargestellt wurden.

2010 kam eine Studie (im Auftrag der ev. Männersozialarbeit) zu dem Ergebnis, dass sich gewaltsame Übergriffe in Paarbeziehungen nahezu gleichmäßig auf die beiden Geschlechter verteilen. Dass es also keineswegs so ist, dass die Gewalt in den Beziehungen ausschließlich immer nur von den Männern ausgeht.

Frau Ebeling musste Ihren Posten räumen, obwohl oder gerade weil sie Ihren Job wörtlich genommen hatte.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
Wie versteht man in Hannover das Referat für Frauen und Gleichstellung? Werden die Probleme von (benachteiligten) Männern dort wirklich genauso behandelt wie die von Frauen? Gibt es hierzu Zahlen, Beispiele oder sonstige Statistiken?

Wie bewertet man in Hannover die Absetzung von Frau Ebeling aus Goslar? Angenommen, Frau Ebeling wäre in Hannover tätig gewesen: Wäre sie noch im Amt?

In Hannover gibt es lt. Hannover.de 3 weibliche Gleichstellungsbeauftragte, sowie die Leiterin des Referats für Frauen und Gleichstellung.

Wie denkt die Verwaltung über eine Umbesetzung des Referats für Frauen und Gleichstellung, sodass es dann in Zukunft neben 2 weiblichen auch einen männlichen Gleichstellungsbeauftragten geben würde?

Jens Böning

Text der Antwort

Frage 1: Wie versteht man in Hannover das Referat für Frauen und Gleichstellung? Werden die Probleme von (benachteiligten) Männern dort wirklich genauso behandelt wie die der Frauen? Gibt es Zahlen, Beispiele oder sonstige Statistiken?

Nach § 5a NGO hat die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragte das Ziel, zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern beizutragen.

Zuletzt wurde dem Rat über die Maßnahmen zur Gleichberechtigung mit dem Gleichstellungsbericht für die Jahre 2007 bis 2009 mit der Informations-Drucksache Nr. 2410/2010 berichtet. Neben der NGO ist auch das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) Grundlage für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten.

Die Probleme von Männern werden im Referat für Frauen und Gleichstellung genauso behandelt wie die von Frauen. Es erfolgen Anfragen von Männern zu Teleheimarbeit, Elternzeit, Teilzeit, ganz vereinzelt auch zu Diskriminierung. Sie werden beraten und an die entsprechenden Fachstellen weiterverwiesen.

Frage 2: Wie bewertet man in Hannover die Absetzung von Frau Ebeling aus Goslar? Angenommen, Frau Ebeling wäre in Hannover tätig gewesen: Wäre sie noch im Amt?

Es ist nicht unsere Aufgabe, die Entscheidung des Rates der Stadt Goslar zu bewerten.

Frage 3: In Hannover gibt es lt. Hannover.de drei weibliche Gleichstellungsbeauftragte sowie die Leiterin des Referates für Frauen und Gleichstellung. Wie denkt die Verwaltung über eine Umbenennung des Referates für Frauen und Gleichstellung, sodass es dann in Zukunft neben 2 weiblichen auch einen männlichen Gleichstellungsbeauftragten geben würde?

Es gibt in Hannover die vom Rat gewählte Gleichstellungsbeauftragte. Die Gleichstellungsbeauftragte ist Leiterin des Referats für Frauen und Gleichstellung, in dem drei Mitarbeiterinnen tätig sind. Bei einer Vakanz dieser Stellen erfolgen eine geschlechterneutrale Stellenausschreibung und ein Auswahlverfahren nach Eignung und Qualifikation. Eine Besetzung kann daher auch mit einem männlichen Bewerber erfolgen.