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Mit dem gemeinsamen Dringlichkeitsantrag von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei, SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und FDP-Fraktion zu Empfehlungsschreiben, Förderverfahren und mögliche Einflussnahme im Zusammenhang mit dem Fall Hülya Iri transparent aufarbeiten, kontrollieren und Konsequenzen ziehen (1150/2026) wurde die Verwaltung beauftragt, bestehende Regelungen und Zuständigkeiten darzustellen, die Praxis seit 2018 im Zusammenhang mit Integrationsarbeit Kronsberg e.V. und von Hülya Iri verantworteten Projekten aufzuarbeiten, Dienstanweisungen zu überprüfen und Neuregelung vorzulegen und die Antworten bis zum darauffolgenden Rat schriftlich zu formulieren.
1. Darstellung der bestehenden Regelungen und Zuständigkeiten zur Ausstellung von Empfehlungsschreiben, Stellungnahmen, Bescheinigungen und vergleichbaren Unterstützungsbekundungen:
Stadtweit geltende Regelungen für die Verwaltung in Form von Dienstanweisungen (ADA) zur Ausstellung von Empfehlungsschreiben
Stellungnahmen, Bescheinigungen und vergleichbaren Unterstützungsbekundungen bestehen derzeit bei der LHH nicht.
Für das Vorgehen in der öffentlichen Verwaltung gelten die folgenden zentralen Prinzipien:
·
Kein Rechtsanspruch: Bürger*innen, Auftragnehmer*innen und Fördermittelempfänger*innen haben keinen Anspruch auf die Ausstellung eines Empfehlungsschreibens. Die Entscheidung liegt im Ermessen der Landeshauptstadt.
· Trennungsprinzip (Amtsfunktion vs. Person): Mitarbeitende dürfen Empfehlungen grundsätzlich nicht in ihrer amtlichen Funktion oder auf offiziellem Behördenpapier ausstellen, wenn es sich um private oder rein wirtschaftliche Belange Dritter (z. B. eine Auftragsvergabe in der Privatwirtschaft) handelt. Hier droht die Gefahr der unzulässigen Vorteilsnahme.
· Dienstlicher Bezug und Verhältnismäßigkeit: Eine dienstliche Befürwortung (z. B. für eine Projektpartner*in, Verein oder Mitarbeitende im Rahmen eines Förderantrags) ist nur zulässig, wenn ein öffentliches Interesse besteht und dies unmittelbar durch den gesetzlichen Aufgabenbereich gedeckt ist. Die befürwortete Maßnahme der Fördermittelempfänger*in muss im direkten Aufgabenbereich oder im fachlichen Interesse der ausstellenden Verwaltungseinheit begründet und die dienstliche Äußerung muss angemessen sein.
· Neutralität und Objektivität: Die LHH ist zur Neutralität verpflichtet. Jede Empfehlung muss sachlich richtig und nachprüfbar sein und unterliegt dem Vier-Augen-Prinzip als Mindestanforderung.
· Datenschutz (DSGVO): Die Weitergabe von Empfehlungsschreiben, Stellungnahmen, Bescheinigungen und vergleichbaren Unterstützungsbekundungen kann nur im Einklang der DSGVO erfolgen.
2. Aufarbeitung des städtischen Handelns im Kontext des Vereins „Integrationsarbeit Kronsberg e.V.“ und anderer Projekten, die von Frau Iri verantwortet wurden:
Zur kontextuellen Einordnung werden mit Blick auf die schutzwürdigen Interessen Betroffener in einer nichtöffentlichen Anlage die Erkenntnisse der Verwaltung zum Fall Hülya Iri dargestellt. Dazu hat die Verwaltung eine inhaltsgleiche Drucksache mit der Anlage im nichtöffentlichen Teil erstellt.
In Bezug auf Projekte, die von Frau Iri verantwortet wurden, wurden auf Anfrage insgesamt zwei Schreiben jeweils für den Verein „Integrationsarbeit Kronsberg e. V.“ ausgestellt.
Grundsätzlich dienen Fördermittelschreiben dazu, gegenüber anderen Fördermittelgebern darzulegen, dass keine Finanzierung durch die Kommune vorgesehen ist. In ausgewählten Förderprogrammen werden diese Schreiben zudem von Fördermittelgebern erwartet und dienen dazu, die fachliche Notwendigkeit von Projekten zu belegen. In der Praxis werden hierfür unterschiedliche Bezeichnungen verwendet, etwa „Letter of Intent“, „Empfehlungsschreiben“ oder „Nullbescheid“.
Diese Schreiben werden zu diesen Zwecken regelmäßig, insbesondere auch von sozialen Trägern bei der Stadtverwaltung angefragt. So wurden im Jahr 2025 im Sozialdezernat und den zugehörigen Fachbereichen insgesamt 30 Schreiben ausgestellt.
Beim ersten Empfehlungsschreiben für den Verein „Integrationsarbeit am Kronsberg e.V.“ handelt es sich um ein im Jahr 2022 ausgestelltes Schreiben, das der fachlichen Befürwortung des Projekts „Bildung Kronsberg Qualifizierung mit Coaching + K“ gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als zuständige Prüfbehörde des Asyl-, Migrations- und Integrationsfond (AMIF) diente. Die fachliche Empfehlung zur Durchführung dieses Projekts stützte sich auf objektive Ergebnissen der Sozialplanung, wonach im Quartier Kronsberg ein überdurchschnittlich hoher Bevölkerungszuwachs zu verzeichnen war. Gleichzeitig verfügte das Quartier zu diesem Zeitpunkt nicht über ausreichende lokale Beratungsstrukturen, um diese Entwicklung angemessen zu begleiten.
Das Sozialdezernat wies in seinem Schreiben ausdrücklich darauf hin, dass Frau Iri als Ratsmitglied, integrationspolitische Sprecherin sowie als stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Ratsfraktion agierte. Die AMIF-Verwaltungsbehörde bestätigte die Kenntnisnahme dieses Umstands im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage im September 2025 (vgl. Deutscher Bundestag Drucksache 21/1580).
Ein weiteres Schreiben wurde im Jahr 2025 im Kontext der angestrebten Förderung von zwei Vollzeitstellen für eine Migrationsberatungsstelle im Rahmen des Projekts „Von gewachsenen Viertel lernen“ angefertigt. Das Schreiben wurde gegenüber dem Verein „Integrationsverein Kronsberg e. V.“ zur Vorlage beim Land Niedersachsen ausgestellt.
Das Projekt und der Ausbau der Migrationsberatungsstelle wurde vor dem Hintergrund der zunehmenden Diversität in Quartier Kronsberg als notwendig bewertet. So wiesen bis Ende 2023 61,3 % der Bürger*innen dieses Quartiers eine Migrationsbiografie auf. Zugleich lag die Armutsquote unter der ausländischen Bevölkerung bei etwa 43 %.
Der konzeptionelle Ansatz des Vereins, Hilfe zur Selbsthilfe anzubieten, wurde dabei als geeignet bewertet, einen erfolgreichen Integrations- und Teilhabeverlauf zu unterstützen.
Beide Schreiben wurden von Frau Stadträtin Bruns als für den Themenkomplex Teilhabe fachlich zuständige Dezernentin unterzeichnet. Die Ausstellung solcher Schreiben auf Dezernatsebene ist gängige Praxis. So wurden im Jahr 2025 seitens des Sozialdezernats drei weitere Schreiben an soziale Träger ausgefertigt.
Der an das Sozialdezernat durch Hülya Iri sowie an das Kultur- und Bildungsdezernat durch die aktuelle Vereinsvorsitzende Esma B. im Jahr 2025 herangetragene Wunsch zur Ausstellung eines Unterstützungsschreibens für das Projekt „Teilhaberaum Kronsberg – Hannover“ zur Vorlage beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Prüfbehörde des Asyl-, Migrations- und Integrationsfond (AMIF) wurde abgelehnt. Diese Ablehnung wurde seitens des Sozialdezernats mit der wachsenden Zahl an Ersuchen sowie der Entscheidung begründet, Empfehlungsschreiben auf Förderprogramme zu begrenzen, in denen eine fachliche Befürwortung Fördervoraussetzung ist. Eine solche Bedingung war im vorliegenden Kontext nicht ersichtlich. Das Kultur- und Bildungsdezernat verwies im Hinblick auf die federführende Zuständigkeit des Sozialdezernats auf dessen Entscheidung.
Im Zuge der Ablehnung des Empfehlungsschreibens für das Projekt „Teilhaberaum Kronsberg – Hannover“ setzte sich Frau Iri unter Angabe ihrer Funktion als stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende nachdrücklich für dessen Ausstellung ein.
Die Compliance-Stelle bewertet es grundsätzlich als „problematisch, wenn eine Person ihr Mandat dafür nutzt, um von der LHH eine Empfehlung für mögliche Fördermittel für ihren Verein zu erhalten, welche ihr durch die Tätigkeit im eigenen Verein zumindest mittelbar finanziell zugutekommen könnten.“
3. Vorlage von Neuregelungen und Überprüfung bestehender Dienstanweisungen
Es wird im Beschluss darum gebeten, bestehende Regelungen zu überprüfen bzw. einen Vorschlag für Neuregelungen vorzulegen. Die Verwaltung erarbeitet aktuell die Details der zukünftigen Regelungen. Die Umsetzung wird unter Einbeziehung der Stabsstelle Compliance gemeinsam mit den fachlich zuständigen Organisationseinheiten bei der Landeshauptstadt Hannover erfolgen.
Zukünftig erfolgen grundsätzlich nur noch Negativschreiben an Vereine, dass die LHH keine finanzielle Förderung übernimmt, wenn dies für Vereine notwendig ist, um Mittel bei anderen Institutionen beantragen zu können. Die Notwendigkeit dieses Negativbescheids ist in geeigneter Form nachzuweisen.
Empfehlungsschreiben können in begründeten Ausnahmefällen durch das jeweils fachlich zuständige Dezernat ausgestellt werden. Dort werden sowohl das Schreiben als auch ein Entscheidungsvermerk unter folgenden Voraussetzungen gefertigt:
· Im Einzelfall liegen dringende Gründe vor (Empfehlung ist nach Förderrichtlinien erforderlich o. ä.).
· Das Vorliegen dringender Gründe wird im Einzelfall von der*dem jeweiligen Dezernent*in festgestellt.
· Die LHH kann Inhalte und Aktivitäten der Anfragenden tatsächlich bestätigen. Entweder aus der Historie heraus (Kooperationen o.ä.) oder weil die Anfragenden Nachweise in geeigneter Form erbringen.
· Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist zu beachten.
· Alle Entscheidungen sind in einem Vermerk zu dokumentieren (Entscheidungsvermerk).
· Bei möglichen Interessenkonflikten (insbesondere bei Mandatsträger*innen) sind je nach Fallkonstellation der Antikorruptions- oder der Compliance-Beauftragte zur Prüfung hinzuzuziehen. Der jeweilige Beauftragte gibt eine schriftliche Stellungnahme ab.
· Die Unterlagen sind im Rahmen der gesetzlichen Fristen aufzubewahren und im Überprüfungsfall dem RPA zugänglich zu machen.
Verstöße gegen diese festzulegenden Regelungen können zu arbeits- oder disziplinarrechtlichen Konsequenzen führen. Sanktionen ggü. Mandatsträger*innen können verwaltungsseitig nicht vorgenommen werden.
Generell ist anzudenken, Entscheidungsträger*innen und Mandatsträger*innen in regelmäßigen Abständen zum Thema Interessenkonflikte zu sensibilisieren. Dies könnte auch durch entsprechende E-Learnings erfolgen. Auch wäre es möglich, dass sich der Rat einen eigenen Verhaltenskodex gibt.
Die Informationen zu Empfehlungsschreiben bei der Landeshauptstadt Hannover betreffen alle Geschlechter gleichermaßen.
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.