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Die in der Anlage 1 in den Abschnitten B „Zukünftig erhöhte Standards der Landeshauptstadt“ und Anlage 2 „Bodenwerte für die Bauleitplanung in Hannover“ dargestellten Maßnahmen zu "Ökologischen Standards beim Bauen im kommunalen Einflussbereich"zuzustimmen.
Geschlechtsspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Zu den Kosten werden in der Anlage 1 zu den jeweiligen Bereichen Aussagen getroffen.
Mit Unterzeichnung des 10-Punkte Programms der „Aalborg Commitments“ im Juni 2004 ist die Landeshauptstadt Hannover die Verpflichtung eingegangen, tatkräftig die Umwelt- und Lebensbedingungen in der Stadt zu verbessern.
Als ein Beitrag dazu hat auf Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Rat am 21. April 2005 mit Beschlussdrucksache 0427/2005 Folgendes beschlossen:
“Die Verwaltung wird beauftragt, die „Ökologischen Standards beim Bauen im kommunalen Einflussbereich“ (DS 1492/2000) unter Berücksichtigung der „Aalborg Commitments“ zu überarbeiten, den neusten Vorschriften und dem Stand der Technik anzupassen und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Auch weitergehende, aus heutiger Sicht zukunftweisende Standards sind bei der Überarbeitung einzubeziehen.
Begründung:
Die ökologischen Standards beim Bauen im kommunalen Einflussbereich wurden als Informationsdrucksache im Jahr 2000 vorgelegt und spiegeln die Erfahrungen aus der Kronsberg-Siedlung wieder. Die Entwicklung ist weitergegangen, so wurde aus dem Niedrigenergiehaus inzwischen das Passivhaus. Ähnlich dem Modell Kronsberg soll Hannover sich mit der Fortschreibung der ökologischen Standards als fortschrittlich und vorbildlich präsentieren.“
Ergänzend dazu haben die Antrag stellenden Fraktionen mit Schreiben vom 22.12.2005 darum gebeten, die aktuellen Bauprojekte im Einzelhandel in die Überarbeitung der ökologischen Standards einzubeziehen bzw. hierfür ökologische Standards zu entwickeln.
In Umsetzung der Beschlusslage hat die Verwaltung die als Anlage 1 beigefügte Ausarbeitung erstellt, die wie folgt aufgebaut ist:
Betrachtet werden die Bereiche:
1. Energie
2. Regenwasser
3. Naturschutz
4. Abfall
5. Baumaterialien
6. Boden
7. Städtische Gebäude
Die jeweiligen Bereiche sind unterteilt in:
Abschnitte A: Darstellung der gesetzlichen sowie der über die gesetzlichen Standards hinausgehenden heute bei der Landeshauptstadt bestehenden Standards beim Bauen im kommunalen Einflussbereich, entweder wenn diese durch besondere Ratsbeschlüsse vorgegeben wurden oder sich in den letzten Jahren durch eigenständiges Verwaltungshandeln ergeben haben.
Abschnitte B: Auf Basis von Drucksache 0427/2005 erarbeitete, zukünftig erhöhte (über das bisherige und gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus) ökologische Standards.
Die zentralen Veränderungen, die durch diese Beschlussdrucksache bewirkt werden, sind in Anlage 3 dargestellt.