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Neufassung: Antrag der SPD-Fraktion: Stärkung des Zusammenhalts in den Stadtteilen durch Förderung von Standortgemeinschaften und gemeinnützigen Vereinen – Verzicht auf Sondernutzungsgebühren für Stadtteilfeste und ähnliche quartiersbezogene Festveranstaltungen
Antrag,
zu beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, ab sofort auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die Ausrichtung von gemeinwohlgetragenen Stadtteilfesten, Quartiersmärkten, Schützenfesten, Straßenfesten und Brauchtumsveranstaltungen zu verzichten und damit diese Veranstaltungen zu unterstützen sowie perspektivisch zu sichern. Die zu erwartenden Ertragsausfälle von ca. 50.000 – 100.000 Euro sind anteilig aus den zuständigen Teilhaushalten zu decken. Sollten hier keine Mittel zur Verfügung stehen, erfolgt die notwendige Deckung aus den jeweiligen Dezernatshaushalten. Wenn dies ebenfalls nicht möglich ist, wird die Deckung aus dem Gesamthaushalt erfolgen.
Zur Unterstützung der genannten Veranstaltungen sollen Plakatierung und Straßenbegleitschmuck (z.B. Blumenschmuck, Wimpelketten, Beflaggungen u.ä.) als Ausnahmen von der Sondernutzungssatzung ermöglicht werden.
Diese Maßnahmen sind somit als Ergänzungen des Beschlusses zum Haushalt mit der Drucksachen-Nr. H-0249/2025 zur Förderung der lokalen Ökonomie in den Stadtteilen zu betrachten.
Begründung
Standortgemeinschaften, Vereine und ehrenamtliche Festveranstalter*innen stärken durch ihre Arbeit den gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort in den Quartieren. Gleichzeitig erhöhen die steigenden Anforderungen an die Sicherheit von Stadtteilfesten und ähnlichen quartiersbezogenen Veranstaltungen den finanziellen Aufwand für die Ausrichtenden. Es handelt sich daher um eine angemessene Maßnahme, um die Zukunftsperspektive der gemeinwohltragenden Standortgemeinschaften, Vereinen und ehrenamtlichen Festveranstalter*innen zu stützen.
Kerstin Klebe-Politze/Dr. Bala Ramani
Fraktionsvorsitz