Antrag Nr. 1434/2026:
Änerungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0980/2026: Antrag der SPD-Fraktion: Verlängerung der Aufwendungszuschüsse für Belegrechtswohnungen

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1434/2026 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änerungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0980/2026: Antrag der SPD-Fraktion: Verlängerung der Aufwendungszuschüsse für Belegrechtswohnungen

Antrag

Der Antragstext wird wie folgt geändert:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, zukünftig auslaufende Belegrechte im Einvernehmen mit den Wohnungseigentümerinnen und -eigentümern ab dem Jahr 2027 um bis zu 15 Jahre zu verlängern. Die Aufwendungszuschüsse sind in jedem Einzelfall um denselben Zeitraum zu verlängern und an die von den Vermieterinnen und Vermietern zu tragenden Kosten anzupassen. Hierfür sind die notwendigen rechtlichen, organisatorischen und haushalterischen Voraussetzungen zu schaffen.

Begründung


Belegrechtswohnungen sind ein unverzichtbarer Bestandteil der sozialen Wohnraumversorgung. Gerade in angespannten Wohnungsmärkten ist es von erheblicher Bedeutung, bestehende Belegrechte und die damit zusammenhängenden Aufwendungszuschüsse nicht auslaufen zu lassen, sondern diese verlässlich und langfristig zu sichern. Die hier geschaffene Möglichkeit, Belegrechte und Aufwendungszuschüsse im Einvernehmen mit den Eigentümerinnen und Eigentümern ab 2027 um bis zu 15 Jahre und angepasst an die eigentümerseitig zu tragenden Kosten zu verlängern, schafft sowohl für die öffentliche Hand als auch für Eigentümer*innen eine höhere Planungs- und Investitionssicherheit. Gleichzeitig ist die Sicherung bestehender Belegrechte wirtschaftlicher und schneller wirksam als die Schaffung neuer gebundener Wohnungen. Jede im Bestand gesicherte Belegrechtswohnung wirkt einer weiteren Verschärfung der Situation auf dem Wohnungsmarkt entgegen und trägt unmittelbar zur sozialen Stabilität und Sicherheit in den Quartieren bei. Mit der beantragten Regelung wird daher ein wirksames Instrument geschaffen, um den Bestand an Belegrechtswohnungen in Zusammenarbeit mit den Wohnungseigentümerinnen und -eigentümern langfristig zu erhalten und sozialverträgliche Mieten abzusichern.