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zu beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt,
- ein Konzept zur Vermeidung von Müll durch Einwegverpackungen und zur Implementierung von Mehrwegangeboten zu erarbeiten und
- die Vorbereitungen zur Einführung einer Steuer auf Einwegverpackungen (Verpackungssteuer) einzustellen.
Das Konzept zu 1. ist den Ratsgremien bis Ende des Jahres 2025 vorzulegen.
Zu 1)
Mit dem hannoccino-Mehrwegbecher hat die Landeshauptstadt gemeinsam mit dem Abfallwirtschaftsunternehmen aha ein erstes, gutes Angebot zur Vermeidung von Getränke-Einwegverpackungen eingeführt. Die Ausweitung dieses Angebotes auf Mehrweggeschirr hat sich leider in einer ersten Projektphase offenbar weniger bewährt.
Dennoch erscheint es zielführender, statt einer Steuer auf Einwegverpackungen für Speisen und Getränke Maßnahmen zur Vermeidung von Müll durch solche Verpackungen und durch Einführung bzw. eine Ausweitung von Mehrwegangeboten zu entwickeln. Neben gezielten Kampagnen, in die neben aha auch Einzelhandels- und andere Betriebe bzw. deren Wirtschaftsverbände einbezogen werden sollten, böte sich auch ein Vorstoß beim DIN-Normenausschuss Verpackungswesen (NAVp) an, um mittels einer bundeseinheitlichen Normierung etwa von Getränkebechern ein einheitliches Mehrwegsystem einzuführen, das auch auf andere Verpackungen ausgedehnt werden könnte.
Ein solches Konzept war schließlich auch zunächst in Tübingen umgesetzt worden; die Einführung der Verpackungssteuer stellte dort erst den letzten Schritt der entsprechenden Kampagne dar.
Zu 2)
Die Einführung einer Verpackungssteuer in der Stadt Tübingen ist zwar vom Bundesverfassungsgericht als zulässig erklärt worden, doch entfaltet diese Steuer dort nach Untersuchungen der Universität Tübingen nicht die erwünschte Lenkungswirkung[1]. Sie reduziert also nicht die Belastung durch Müll, sondern führt vielmehr zu erheblichen Belastungen auf verschiedenen Ebenen: Sie wird die Abgabepreise von Speisen und Getränken erhöhen und damit Verbraucher*innen in einer Zeit zusätzlich belasten, da sie ohnehin mit steigenden Verbrauchspreisen zu kämpfen haben. Es wird die Wirtschaftsunternehmen – und hier vor allem Klein- und Mittelständische Betriebe – durch einen erheblichen Bürokratieaufwand und zusätzliche Anschaffungskosten für Verpackungsmaterialien belasten. Zudem würde eine Verpackungssteuer nur Betriebe mit gastronomischen, sogenannten „To-Go“-Angeboten belasten, nicht aber den Einzelhandel, wo deutlich mehr Einwegverpackungen in Umlauf gebracht werden. Schließlich würde die Einführung einer Verpackungssteuer auch die Stadtverwaltung massiv belasten, da die Einführung, Erhebung und der Einzug einer solchen Steuer einen erheblichen Regelungs-, Kontroll- und Personalaufwand erfordert.
Zudem würde die Einführung einer Verpackungssteuer in der Landeshauptstadt zu ungleichen Regelungen innerhalb der Region Hannover führen. Dies ist sowohl mit Blick auf die Verbraucher*innenfreundlichkeit als auch mit Blick auf die wirtschaftlichen Verknüpfungen über die Stadtgrenzen hinaus zu vermeiden.
Letztlich stehen Ertrag und Aufwand dieser Steuer nicht nur mit Blick auf die erhoffte Lenkungswirkung in keinem angemessenen Verhältnis. Aus diesem Grunde sollen die Vorbereitungen eingestellt werden, eine Verpackungssteuer in der Landeshauptstadt Hannover umgehend eingestellt werden.
Kerstin Klebe-Politze/Dr. Bala Ramani
Fraktionsvorsitz
[1] https://uni-tuebingen.de/fakultaeten/wirtschafts-und-sozialwissenschaftliche-fakultaet/fakultaet/aktuelles/aktuelles/article/studie-zur-tuebinger-verpackungssteuer-findet-bundesweit-beachtung/ [04.03.2025].