Informationsdrucksache Nr. 1434/2020:
Bericht zur Vergabe der Fördermittel für Geschlechtergleichstellung für das Haushaltsjahr 2019

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
In den Gleichstellungsausschuss
In den Organisations- und Personalausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1434/2020
3
 

Bericht zur Vergabe der Fördermittel für Geschlechtergleichstellung für das Haushaltsjahr 2019


In jedem Kalenderjahr werden vom gesamtstädtischen Personalkostenansatz 1,1 Mio. € in ein zentrales Budget (Fördermittel zur Geschlechtergleichstellung – FGG) eingestellt, um daraus entsprechend der festgelegten Vergabekriterien (Beschlussdrucksache 0013/2018) geschlechtergleichstellende Maßnahmen finanzieren zu können. Über die Verteilung der Gelder entscheidet die Vergabekommission, bestehend aus der Gleichstellungsbeauftragten, einer Vertretung des Gesamtpersonalrates sowie einer Vertretung aus dem Bereich Personal und Organisation. Eine jährliche Berichterstattung über die Verwendung dieses Budgets erfolgt durch den Bereich Personal und Organisation im Folgejahr.
Zu Beginn jeden Jahres wird die Ausgabenentwicklung durch die Kommissionsmitglieder analysiert. Es werden Schwerpunkte der Finanzierung ausgemacht und eine Abschätzung für die Entwicklung im neuen Jahr vorgenommen. Auch die unterschiedliche Inanspruchnahme der Vergabekriterien, die seit 01.07.2018 gültig sind, wird aufmerksam verfolgt.
Für Maßnahmen, die aus dem Etat in Höhe von 1,1 Mio. € gefördert werden sollen, müssen vom jeweiligen Fachbereich, Amt, Betrieb oder der vergleichbaren Organisationseinheit jeder Einzelfall beantragt und begründet werden.

Wichtige Voraussetzung für die Bewilligung dieser Mittel ist im Regelfall das Entstehen zusätzlicher (nicht geplanter) Personalkosten durch die beabsichtigte Maßnahme. Darüber hinaus dienen die bewilligten Mittel generell der Anschubfinanzierung. Nach Ablauf der Förderzeit (je nach Vergabekriterium) müssen die Fachbereiche, Ämter, Betriebe oder vergleichbaren Organisationseinheiten die Kosten der Maßnahmen in ihrem eigenen Budget einplanen.




Der Eigenanteil wird nach Abstimmung mit dem Gleichstellungsausschuss wegen des hohen Arbeitsaufkommens, das mit der Erhebung verbunden ist, nicht mehr errechnet. In Anlehnung an die vorherigen Jahre kann der Anteil am gesamtstädtischen Personalkostenansatz auf ca. 2,7 % geschätzt werden. Das entspricht einem geschätzten Betrag von 17,1 Mio €. Ein Hauptteil dieser, im normalen Personalkostenansatz enthaltenen Mittel wird für Vertretungszeiten verwendet.



1. Mittelverbrauch und Mittelvergabe im Jahr 2019

Die Vergabekommission traf sich im Berichtsjahr an zwölf Terminen, um über eingereichte Anträge zu entscheiden. Mit 932.219,97 € wurde das Budget in 2019 nicht vollständig ausgeschöpft. Ein Restbetrag von 167.780,03 € floss an den allgemeinen Haushalt zurück.

Der Darstellung in Anlage 1 kann entnommen werden, in welcher Gesamthöhe die einzelnen Fachbereiche, Ämter, Betriebe oder vergleichbaren Organisationseinheiten im Jahr 2019 Zahlungen bewilligt bekamen.

Es lässt sich – wie auch in den Vorjahren – feststellen, dass einige Fachbereiche mit einem hohen Frauenanteil größere Beträge aus dem zentralen Etat erhielten, z. B. der Fachbereich Jugend und Familie mit 420.579 € bei einem Frauenanteil von 79%. Der Fachbereich Kultur hat mit 190.117 € den zweithöchsten Betrag aus dem Budget abgerufen, der Frauenanteil liegt bei 68%.

Auch in Fachbereichen mit einer geringeren Anzahl von weiblichen Beschäftigten wurden Maßnahmen durchgeführt, die als förderungswürdig anerkannt werden konnten. So wurden beispielsweise in diesem Jahr für den Fachbereich Tiefbau (30 % Frauenanteil) 58.858 € bewilligt. Leider gab es bei der Gebäudereinigung im Berichtsjahr keine Beantragungen (Frauenanteil 81%), obwohl in einem längeren Beratungsgespräch mit der Personalstelle die Möglichkeiten der FGG für den Bereich besprochen wurden.

Sowohl im Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters, als auch in den Fachbereichen der Dezernate III und IV wurden weniger Mittel abgerufen als im Vorjahr. Besonders erwähnenswert ist dabei der Fachbereich Planen und Stadtentwicklung, der fast 37.000 € mehr in Anspruch nahm, als in 2018 (Frauenanteil 51%).



2. Überblick geförderte Maßnahmen


Um zu verdeutlichen, wie sich die Gewichtung bei ausgewählten Kriterien in den letzten Jahren entwickelte, wurden die Jahre 2014 bis 2019 in der Anlage 2 gegenübergestellt. Dabei wurden Kriterien ausgewählt, die jeweils eine Dynamik aufweisen.

Ein Anstieg bei den Ausgaben ist bei den Kriterien Aufteilung einer Stelle (1.1), vorzeitige Rückkehr aus der Beurlaubung (1.4), Beschäftigung während der Elternzeit (2.1.1.) und Erprobung in neuen Aufgabengebieten (5.1) zu verzeichnen.

Ein Rückgang der Ausgaben kann bei den Kriterien Arbeitszeiterhöhung von Teilzeitbeschäftigten (1.2) und beim Personalersatz für längere Krankheiten (3.2) festgestellt werden. Der Rückgang beim Kriterium Persönlicher Weiterentwicklung (3.1) korreliert mit dem Zuwachs bei den Strukturellen Maßnahmen (5.2).

Weitere Ausführungen dazu siehe unter Punkt 2.1.

2.1 Entwicklung der Abfrage zu den einzelnen Vergabekriterien

Die Auflistung der Anlage 3 umfasst inzwischen 2 Seiten, da die Anzahl der Vergabekriterien auf 18 angewachsen ist. Die Darstellung gibt die Inanspruchnahme zu den einzelnen Kriterien, aufgeschlüsselt nach Fachbereichen wieder. Nachfolgend einige Hervorhebungen zu den Kriterien:

Aufteilung einer Stelle

Dieses Kriterium hat in diesem Berichtsjahr einen Zuwachs von ca. 65.000 € erfahren. Allein der Fachbereich Kultur hat 147.752 € für 9 Maßnahmen zur Stellenteilung erhalten. Der Fachbereich Schule ist mit 37.774 € (4 Maßnahmen) vertreten und der Fachbereich Jugend und Familie hat 3 Anträge für insgesamt 23.118 € für Stellenteilungen bewilligt bekommen. Die Anzahl der geförderten Wochenstunden pro Maßnahme war sehr unterschiedlich, von minimal 2 bis maximal 20 Wochenstunden.

Arbeitszeiterhöhung bei Teilzeitbeschäftigten

Die Inanspruchnahme zu dieser Maßnahmenart ist im Vergleich zum Anstieg in den letzten Jahren um ca. 20.000 € gesunken. Der Fachbereich Planen und Stadtentwicklung hat mit 22.502 € mit Abstand den größten Anteil erhalten und hat damit 3 Maßnahmen zur Arbeitszeiterhöhung umgesetzt.

Beispiele:

Bei der Standortsuche und planerischen Bearbeitung von neuen Einrichtungen zur Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen entstand akut ein Mehrarbeitsbedarf bei der Flächennutzungsplanung. Die Mehrarbeit leistete eine technische Zeichnerin.

Für den derzeit notwendigen Relaunch einer Homepage im Kulturbereich leistete eine teilzeitbeschäftigte Kollegin für 3 Monate Mehrarbeit.

Vorzeitige Rückkehr aus der Eltern- und Pflegezeit

Dieses Kriterium wurde vom Fachbereich Jugend und Familie mit 25.869 € für eine Maßnahme in Anspruch genommen. Darüber hinaus wurden 4 weitere Fälle der vorzeitigen Rückkehr in 4 anderen Fachbereichen über FGG realisiert.

Beschäftigung während der Elternzeit

Auch in 2019 setzt sich der kontinuierliche Anstieg der letzten Jahre hinsichtlich der Abfrage bei diesem Kriterium fort. Mit einem Anstieg von über 75.000 € im Vergleich zum Vorjahr werden inzwischen insgesamt 324.170 € erreicht. Damit nimmt diese Maßnahme über ein Drittel der Gesamtausgaben der FGG von 2019 ein.
Der Fachbereich Jugend und Familie hat mit 220.930 € mit großem Abstand den höchsten Förderbetrag für dieses Kriterium erhalten. Es wurden damit 18 Maßnahmen realisiert. Der Fachbereich Planen und Stadtentwicklung setzte mit 14.332 € 2 Maßnahmen um und der Fachbereich Tiefbau nutzte 58.858 € für 3 Maßnahmen. Hier ist die bewilligte Wochenstundenzahl ebenfalls sehr unterschiedlich, sie kann maximal 30 Stunden pro Woche umfassen.

Persönliche berufliche Weiterentwicklung

Auch in 2019 ging die Auslastung zu diesem Kriterium zurück. Dem Fachbereich Sport und Bäder wurde mit 8.221 € der Personalersatz im Jahr 2019 für die Qualifizierung einer Frau zur Meisterin für Bäderbetriebe genehmigt und dem Fachbereich Umwelt und Stadtgrün wurde für eine Frau mit 425 € eine Geräteschulung bewilligt. Es handelt sich bei diesem Kriterium um individuell zur Person gestellte Anträge, die der konkreten Frauenförderung entsprechend der gesamtstädtischen gleichstellungspolitischen Zielsetzungen dienlich sind (s. DS 2046/2019, Frauenförderung in geschlechteruntypischen Berufsfeldern).

Fortbildungskosten, die über eine allgemeine Qualifizierungsvereinbarung des Fachbereiches mit einem Bildungsträger eingesetzt werden, finden ihre Abbildung nun in den „Strukturellen Maßnahmen“ oder im Budget der Aus- und Fortbildung des jeweiligen Fachbereiches.

Personalersatz für längere Krankheitszeiten

Die Abschöpfung zu diesem Kriterium ist im Berichtsjahr um über 110.0000 € gesunken. Der Fachbereich Senioren hat für Personalersatz im Falle von erkrankten Pflegekräften in den Pflegeheimen 40.112 € beantragt. Damit konnten 44 Personalausfälle ausglichen werden. Die Volkshochschule hat 9.866 € für 1 Maßnahme erhalten.

Beteiligung an der Kostenübernahme bei Fortbildungsmaßnahmen für Beschäftigte in geschlechteruntypischen Berufsfeldern

Während unter der Maßnahme "Persönliche berufliche Weiterentwicklung" der Fachbereich Sport und Bäder die Personalkosten ersetzt bekam, wird mit dieser Maßnahme mit 5.200 € die Mitarbeiterin zusätzlich zum Fortbildungsbudget des Fachbereiches zur geprüften Meisterin für Bäderbetriebe qualifiziert. Den Vergabekriterien entsprechend wurden 80% der Fortbildungskosten übernommen. Auch diese Maßnahme entspricht einem Schwerpunkt der gesamtstädtischen gleichstellungspolitischen Zielsetzungen.

Erprobung in neuen Aufgabengebieten

Bei diesem Kriterium ist ein enormer Anstieg der Inanspruchnahme zu verzeichnen. Der FB Jugend und Familie beantragte 34.583 € und realisierte damit 3 Maßnahmen. Dem Fachbereich Soziales wurde für 1 Fall 17.490 € bewilligt, der Fachbereich Kultur erhielt 14.934 € für 1 Maßnahme.

Beispielhaft sei hier die Maßnahme für eine Beschäftigte aus dem Kita-Bereich genannt, die einen Wechsel in den Verwaltungsbereich anstrebte. Um das Arbeitsfeld Verwaltung kennen zu lernen, ermöglichte der Fachbereich ihr 6 Monate in der Verwaltung von Kindertagesstätten Erfahrungen zu sammeln.

Strukturelle Maßnahmen

Auch dieses Kriterium wurde im Berichtsjahr stärker in Anspruch genommen als zuvor. Ausschließlich der Fachbereich Jugend und Familie beantragte für die Umsetzung einer Qualifizierungsmaßnahme für Erzieher*innen (Kooperationsvereinbarung mit der FH Hannover) Mittel. Der Personalersatz für die Zeit der Fortbildungstage von 7 Beschäftigten in der genannten Qualifizierung konnte über FGG in einer Höhe von 73.363 € ermöglicht werden.

2.2 „Besonderes“

Hier finden Maßnahmen ihren Platz, die ansonsten im Kriterienkatalog nicht eindeutig zu verorten sind, jedoch von der Kommission für förderfähig gehalten werden. Der Gesamtbetrag von 75.121 € setzt sich in diesem Jahr folgendermaßen zusammen:

Maßnahme
Ausgaben
FB Finanzen:
Stabilisierung einer Alleinerziehenden mit 3 Kindern an einem neuen Arbeitsplatz für 3 Monate
5.735.- €
FB Kultur:
zusätzliche Aufträge im kulturpolitischen Bereich und Förderung einer Alleinerziehenden für 1 Jahr
19.782.- €
FB Schule:
2,5monatige Überbrückung bis weitere Stundenanteile, für die Beschäftigte frei wurden
2.084.- €
FB Herrenhäuser Gärten:
10monatige Übergangsphase für erkrankte langjährig Beschäftigte bis zur Verrentung/ Wissenstransfer
4.803.- €
FB Jugend und Familie:
Fortführung aus 2018: 2,5monatige Zahlung des Differenzbetrages zwischen Gehalt Erzieher*in und Entgelt Anerkennungspraktikum
5088.- €
FB Jugend und Familie:
3 Fälle zur Stabilisierung langjährig Beschäftigter mit Erkrankungen, Einsatz in schonenderen Arbeitszusammenhängen
37.629.- €
Gesamtsumme
75.121.- €

Auch in diesem Jahr findet sich der Festbetrag aus der Kooperationsvereinbarung Fluxx als personalkostenungebundene Maßnahmen unter der gesamten Auflistung in Anlage 3 unten. Diesmal handelt es sich um einen Betrag von 1.800 €. Damit sind städtische Beschäftigte berechtigt, die Dienstleistung einer Notfallbetreuung für Familien mit unterstützungsbedürftigen Angehörigen in Anspruch zu nehmen. Jahresbilanzen und Berichterstattungen zur Nutzung dieses Angebotes durch die Beschäftigten der Landeshauptstadt Hannover erfolgen regelmäßig im Jugendhilfeausschuss.

Im Berichtsjahr 2019 konnten insgesamt in 24 Fällen Männer von den Fördermitteln für Geschlechtergleichstellung profitieren. Dabei erfolgte in 5 Fällen eine Stellenteilung nach Vergabekriterium 1.1., in 2 Fällen erfolgte eine Erprobung in einem neuen Aufgabenfeld, 2 Männer gingen einer Beschäftigung während der Elternzeit nach und ein Mann kehrte vorzeitig aus seiner Elternzeit zurück. Jeweils ein Mann ist bei den Maßnahmen unter Besonderes und bei den Strukturellen Maßnahmen vertreten. Darüber hinaus übernahmen im Fachbereich Senioren in 12 Fällen Männer die Vertretung von erkrankten Kolleginnen in den Pflegeheimen.

Die Anzahl Frauen, für die Fördermittel bewilligt wurden, liegt im Berichtsjahr insgesamt bei 181.

2.3 Abgelehnte Anträge

Trotz eines Restbetrages von 167.780 €, der an den allgemeinen Haushalt zurückgeflossen ist, konnte in insgesamt 6 Fällen keine Bewilligung werden.

Bei einem Antrag war in den Vorjahren bereits die mögliche Laufzeit der Maßnahme ausgeschöpft worden. Bei 5 Anträgen konnte weder ein geschlechterfördernder Aspekt noch eine Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben gemäß den Vergabekriterien erkannt werden. Sie stellten sich als rein personalwirtschaftlich begründete Fälle dar (z.B. Personalersatz für einen Mann durch einen Mann, sehr geweitete Interpretation des Kriteriums Besonderes, keine doppelt anfallenden Personalkosten).



3. Ausblick auf die Arbeit der FGG-Kommission für das Jahr 2020
Die Abschöpfung aus dem Etat liegt zum 01.06.20 bei ca. 60 %. Im Februar fand ein Austauschtreffen mit Vertreter*innen der Personalstellen statt, um noch einmal Anregungen zur Optimierung der Prozesse rund um die FGG zu erhalten. Dabei wurden vorwiegend Impulse zur Beantragung herausgearbeitet und einige Anregungen zur Konkretisierung der jetzt gültigen Vergabekriterien formuliert.

Kostentabelle

18.1 
Hannover / 18.06.2020