Drucksache Nr. 1434/2019:
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1850, Feuerwehr Misburg
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
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1434/2019
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1850, Feuerwehr Misburg
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1850 als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB zu beschließen,
2. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1850 mit Begründung zuzustimmen,
3 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen der Planung auf Frauen und Männer sind nicht erkennbar.

Kostentabelle

Die Kosten für den Neubau der Feuerwehr Misburg können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden, da noch keine konkrete Planung vorliegt. Die Finanzierung der Ausgaben für die Realisierung dieser Planung kann nur entsprechend der jeweiligen Finanzlage in den Haushaltsplänen sichergestellt werden.

Begründung des Antrages

Mit der Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung Feuerwehr soll der Standort der freiwilligen Feuerwehr Misburg planungsrechtlich gesichert und erweitert werden.

Der Stadtbezirksrat Misburg-Anderten hat am 05.04.2017 (Drs. 15-0741/2017) die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Sie fand in der Zeit vom 11.05.2017 bis 12.06.2017 statt. Während dieser Zeit ist keine Stellungnahme eingegangen.

Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit waren der nördlich des Bolzplatzes gelegene Spielplatz und die Straße Am alten Friedhof Bestandteil des Plangebiets. Im weiteren Verfahren stellte sich heraus, dass diese beiden Flächen für die Entwicklung der Feuerwehrfläche keine Rolle spielen. Aus diesem Grund wurde der Geltungsbereich dahingehend geändert, dass der Spielplatz und die Straße Am alten Friedhof nicht mehr Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens sind.

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landwirtschaft und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist der Drucksache als Anlage 3 beigefügt.

Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.

61.13 
Hannover / 22.05.2019