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Abschluss der Sanierung Vahrenheide-Ost (1. Ergänzung)
Antrag,
dem Zusatzantrag Drs.-Nr. 15-1520/2013 des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide (einstimmiger Beschluss vom 19.06.2013, hier Anlage 1) und dem gleichlautenden Antrag der Kommission Sanierung Vahrenheide-Ost (einstimmiger Beschluss vom 17.06.2013, hier Anlage 2) nicht zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Es wird auf die Drs.-Nr. 1434/2013 verwiesen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Der Quartiersfonds für das Sanierungsgebiet Vahrenheide-Ost ist im Ergebnishaushalt der OE 61.41 bis einschließlich 2014 angemeldet.
In der Drs.-Nr. 1837/2010 N1 zur „Sicherung der Nachhaltigkeit des Sanierungsprogramms in Vahrenheide-Ost“ wurde festgelegt, den Quartiersfonds nach Abschluss der Sanierung zwei weitere Jahre zur Verfügung zu stellen.
In der Drucksache wird davon ausgegangen, dass ein erster Teilbereich bereits Ende 2010 aus der Sanierung entlassen wird und anschließend eine zweijährige Weiterführung des Quartiersfonds erfolgt. Diese Verfahrensweise entspricht der allgemeinen Verstetigungs-Strategie, die in allen Sanierungsgebieten Hannovers Anwendung findet.
Tatsächlich aber verzögerte sich der Sanierungsabschluss und die Satzung zur Teilentlassung trat erst 2012 in Kraft. Damit verschiebt sich die Weiterführung des Quartiersfonds auf die beiden Folgejahre 2013 und 2014. Die Vergabe der Mittel soll weiterhin nach Empfehlung durch das Stadtteilforum und der Sanierungskommission erfolgen. Hierzu sind nach aktueller Einschätzung neben der „Abschluss-Sitzung“ im Oktober 2013 zwei weitere Sitzungen der Kommission 2014 notwendig.
Im Anschluss (ab 2015) können für Projekte und Maßnahmen Mittel aus dem Haushaltsansatz für Quartiersmanagement in Nichtfördergebieten beantragt werden. Damit können im Laufe der Sanierung entstandene Projekte und Veranstaltungen weiter verstetigt werden, um die im Rahmen des Sanierungszeitraums erreichten Ziele nachhaltig abzusichern.
Das Quartiersmanagement der GBH wird wie in Drs.-Nr. 1434/2013 dargestellt bis auf weiteres zur Unterstützung des Quartiers und nachhaltigen Absicherung der Sanierungserfolge weitergeführt.
61.41
Hannover / 18.09.2013