Drucksache Nr. 1434/2013:
Abschluß der Sanierung Vahrenheide-Ost

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Kommission Sanierung Vahrenheide-Ost
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Sozialausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1434/2013
2
 

Abschluß der Sanierung Vahrenheide-Ost

Antrag,

als Satzung (Anlage 1) zu beschließen: Gemäß § 162 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den §§ 10 Abs. 1 und § 58 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) wird die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Vahrenheide-Ost vom 16.10.1997 für den in der Anlage 1 näher beschriebenen Teilbereich aufgehoben.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Im Rahmen des Sanierungsverfahrens wurden eine Vielzahl von Projekten durchgeführt, die jeweils entsprechend ihrer Zielsetzung entweder geschlechtsneutral oder geschlechtsspezifisch ausgerichtet waren. Die Maßnahmen und Projekte wurden in den jährlich aktualisierten "Integrierten Handlungskonzepten", zuletzt fortgeschrieben im Jahr 2008 (DS 2153/2008), ausführlich dargestellt. Durch die Aufhebung der Satzung erfolgt keine Bevorzugung oder Benachteiligung bezüglich des Geschlechts, des Alters der Betroffenen oder einzelner Gruppen, wie z.B. behinderter Menschen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Seit der förmlichen Festlegung vor 14 Jahren konnte mit dem Einsatz von mehr als 19,5 Mio. Euro an Städtebauförderungsmitteln und weiteren investiven städtischen Mitteln die Wohn- und Aufenthaltsqualität innerhalb des Sanierungsgebietes Vahrenheide-Ost grundlegend verbessert werden. Diese Investitionen initiierten ein Mehrfaches an Ausgaben, die von privaten Eigentümern zur Verbesserung der Wohnungen eingesetzt wurden.

Zu den wichtigsten Projekten gehören:

• Abriss der Klingenthal Hochhäuser

• Neubebauung der Klingenthal-Fläche mit Einfamilienhäusern

• Spielpark Holzwiesen

• Modernisierung des Emmy-Lanzke-Hauses (altengerechte Wohnungen und
verschiedene sozialen Einrichtungen)

• Umgestaltung des Vahrenheider Marktes (insbesondere des Brunnenplatzes und der
Ladenzeile)

• Erneuerung des Spielplatzes Magdeburger Straße

• Platzgestaltung Plauener Straße

Weiterhin wurde die Modernisierung von mehr als 1.000 Wohnungen mit 9 Mio. Euro aus Städtebauförderungsmitteln gefördert. Weitere 900.000 Euro sind aus Mitteln des Jugend- und Sozialdezernats in verschiedene sozialintegrative Projekte geflossen.

Durch das Zusammenwirken von baulichen und sozialen Maßnahmen wurden erfolgreich die Grundlagen für eine weiterhin positive Entwicklung des Stadtteils Vahrenheide geschaffen. Im Ergebnis kann für die Sanierung Vahrenheides eine positive Bilanz gezogen werden.

Die Aufhebung der Sanierungssatzung erfolgt nach § 162 Abs.1, Nr. 1 BauGB, weil die Sanierung durchgeführt ist und keine weiteren Städtebauförderungsmittel für Vahrenheide-Ost zur Verfügung stehen. Die Entlassung eines ersten Teilbereiches des Sanierungsgebietes (s. Plandarstellung in Anlage 2) wurde bereits Anfang 2012 durch die Drucksache 1828/2011 N1 beschlossen.

Gegenstand der vorliegenden Drucksache ist die Entlassung des zweiten Teilbereiches und damit die vollständige Aufhebung der Sanierungssatzung.

Die im Prozess der Sanierung entstandenen Instrumente der politischen Mitbestimmung, insbesondere das Stadtteilforum (als Bürgerforum) sowie das Quartiersmanagement (bis auf weiteres mit einer halben Stelle, finanziert durch die GBH) sollen auch nach der Entlassung weiter geführt werden (siehe hierzu auch DS 1837/2010 zur „Sicherung der Nachhaltigkeit des Sanierungsprogramms in Vahrenheide-Ost“).

Der Quartiersfonds wurde im Haushaltsentwurf letztmalig für das Jahr 2014 eingestellt. Die Vergabe der Mittel wird voraussichtlich über die Sanierungskommission erfolgen, die bis Ende 2014 ihre Arbeit vollständig einstellen wird.

Zur Dokumentation der Sanierungserfolge wurde im August 2007 die Broschüre „Vahrenheide-Ost – Ein Stadtteil erneuert sich“ erstellt. Ergänzend wurde im Dezember 2012 eine „Abschluss-Sanierungszeitung“ herausgegeben.

61.41 
Hannover / 05.06.2013