Anfrage Nr. 1430/2019:
Anfrage von Ratsherrn Braune zur Antidiskriminierungsstelle

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage von Ratsherrn Braune zur Antidiskriminierungsstelle

Die Antidiskriminierungsstelle (ADS ) der LHH arbeitet u.a. auch mit Kindern und Jugendlichen. Nach schriftlicher Aussage von Frau Rzyski ist es erforderlich, dass alle dort beschäftigen Mitarbeiterinnen die mit Jugendlichen arbeiten ein Erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen. So sieht es auch die Gesetzeslage vor. Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Seit wann liegen die Erweiterten Führungszeugnisse der Mitarbeiter in der ADS vor?

2. Sind in den vorliegenden Führungszeugnissen Eintragungen enthalten?

3. Was beutet antidiskriminierend für jeden einzelnen Mitarbeiter der ADS ? Bitte persönliche Stellungnahmen beifügen.


Mit besten Grüßen

Tobias Braune