Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Petition – Sofortiger Neubau Grundschule und Dorfgemeinschaftshaus Wettbergen
Antrag,
die Petition gemäß erfolgter Prüfung der Verwaltung zurückzuweisen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Bei der Umsetzung der Maßnahme gibt es keine spezifische Betroffenheit. Die mit der
Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich unabhängig von geschlechtlicher
Identität aus.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Die Auswirkung auf das Klima ist positiv, weil der bisher der Verwaltung nicht bekannte Forderung für ein Dorfgemeinschaftshaus keine Baumaßnahme auslöst.
Die gem. DS 1417/2025 Anlage 2 nach 2030ff für die Bearbeitung vorgesehene Baumaßnahme Sanierung und Teilneubau der Grundschule ist vs. klimanegativ, weil die zusätzlich einzusetzenden Baustoffe klimanegativ sind, die vs. geringeren Energieverbräuche dies aber zum Teil kompensieren.
Begründung des Antrages
Mit Mail vom 10.03.2026 hat der Oberbürgermeister die Petition Nr. 04/1. Halbjahr 2026 (Eingang 02.03.2026) der Verwaltung zur Kenntnisnahme und weiteren Veranlassung übersandt.
Darin wird der sofortige Bearbeitungsbeginn für die Grundschule (GS) Wettbergen zusammen mit der Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses auf dem Grundstück Deveser Str./Auf dem Kampe/Leipziger Straße gefordert.
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Der Rat hat mit der Drucksache 1417/2025 Prioritäten für die Bearbeitung von Baumaßnahmen beschlossen. Dies wird von der Verwaltung entsprechend umgesetzt.
Gem. Anlage 2 der Drucksache 1417/2025 ist für die GS Wettbergen das noch nicht begonnene Projekt „Neubau, Erweiterung und Sanierung“ mit einem vermuteten Projektvolumen von 50 Mio. € auf Grundlage eines Ratsbeschlusses mit Prio 1 und einer angestrebten Projektfertigstellung 2030ff dargestellt.
Das Bestandsgebäude der GS Wettbergen ist bis zur Umsetzung der Ziellösung hinreichend sicher benutzbar.
Für die Ziellösung „Neubau, Erweiterung und Sanierung“ wurde die Machbarkeit auf dem Bestandsgrundstück in einer Machbarkeitsuntersuchung nachgewiesen. Alternative geeignete Grundstücke stehen dafür absehbar nicht zur Verfügung. Die weitere Planung der Ziellösung erfolgt gem. der in Drucksache 1417/2025 dargestellten Prioritäten im Rahmen der finanziellen und personellen Kapazitäten.
Die Forderung für ein Dorfgemeinschaftshaus ist der Verwaltung bisher nicht bekannt. Ein Bedarf wurde bisher nicht angemeldet.
Das in der Petition dargestellte Grundstück Deveser Str./Auf dem Kampe/Leipziger Straße ist bauplanungsrechtlich als Gewerbegebiet festgesetzt. Das Grundstück ist grundsätzlich für eine planungsrechtlich zulässige Bebauung geeignet.
Die in der Petition dargestellte Schulnutzung ist dort planungsrechtlich nicht zulässig.
Die von der Verwaltung dort vorgesehene Flüchtlingsunterbringung ist planungsrechtlich zulässig und in der geplanten Form bauordnungsrechtlich genehmigungsfähig.
19 .2
Hannover / Jun 24, 2026