Drucksache Nr. 1429/2022:
Veränderungssperre Nr. 118

Inhalt der Drucksache:

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1429/2022
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Veränderungssperre Nr. 118

Antrag,

nach den §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die Veränderungssperre Nr. 118 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 391, 2. Änderung – Südlich Herrenhäuser Markt -, Anlagen 2 und 3, als Satzung zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Satzung über eine Veränderungssperre ist ein formales Plansicherungsinstrument, das die gegenwärtige städtebauliche Situation in dem Gebiet vor dem Inkrafttreten des künftigen Bebauungsplans vor unerwünschten Veränderungen schützt. Eine Auseinandersetzung mit Gender-Aspekten erfolgt mit der inhaltlichen Befassung im Rahmen der weiteren Beschlüsse zu dem Bebauungsplanänderungsverfahren.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Rat hat mit DS Nr. 2182/2021 das Vergnügungsstättenkonzept für die Landeshauptstadt Hannover beschlossen. Zur Steuerung von Vergnügungsstätten werden danach einheitliche Regelungen für das gesamte Stadtgebiet getroffen, nach denen insbesondere Spielhallen und auch Wettbüros in sensiblen Bereichen ausgeschlossen werden. Gleichzeitig werden diesen Nutzungen in geeigneten Lagen Flächen mit einem angemessenen Entwicklungsspielraum eingeräumt. Nach dem Vergnügungsstättenkonzept ist für das Plangebiet eine Steuerung durch den Ausschluss hier bisher zulässiger Anlagen städtebaulich erwünscht und geboten. Damit soll die Planung auch dem Schutz und der Sicherung dieses zentralen, durch Wohnen geprägten Standortes in räumlicher Nähe zum Herrenhäuser Markt dienen.

Zur Sicherung dieser Planungsabsicht ist es daher erforderlich, die Veränderungssperre zur Ablehnung entgegenstehender Baugesuche zu erlassen.

61.1B 
Hannover / 17.05.2022