Informationen:
verwandte Drucksachen:
| 1428/2026 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 25.06.2026: Verwaltungsausschuss: Einstimmig
- 25.06.2026: Ratsversammlung: Einstimmig
Antragsteller(in):
CDU-Fraktion
| 1428/2026 (Originalvorlage) |
CDU-Fraktion
Die Verwaltung wird beauftragt:
1. eine von den bislang unmittelbar mit der Einführung von Microsoft 365 an hannoverschen Schulen befassten Organisationseinheiten unabhängige verwaltungsinterne Untersuchung des Vorgangs einzuleiten. Sie soll, soweit zuständig, durch das Rechnungsprüfungsamt und/oder unter Federführung von Dezernat I erfolgen. Ziel ist eine vollständige und belastbare Aufklärung der fachlichen, rechtlichen, organisatorischen, finanziellen und dokumentarischen Abläufe bei Einführung, Nutzung, Beschaffung, vertraglicher Absicherung und Abschaltung von Microsoft 365 Education.
Die Untersuchung hat insbesondere zu prüfen:
o Entscheidungs-, Prüfungs- und Beschaffungsprozess einschließlich Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Mitzeichnungen;
o Zeitpunkt, Umfang und Qualität der datenschutzrechtlichen Prüfung einschließlich Datenschutzfolgeabschätzung, Data Processing Agreement und schulischer Zusatzvereinbarungen;
o die Gründe für die Beschaffung von Lizenzen vor abschließender Klärung der datenschutzrechtlichen und vertraglichen Voraussetzungen;
o vergabe-, haushalts- und vertragsrechtliche Grundlagen, Wirtschaftlichkeit, Folgekosten sowie Auswirkungen der Abschaltung auf Schulen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler und Datenbestände;
o Qualität von Projektsteuerung, Risikoerfassung, Gremieninformation, Dokumentation und Aktenführung sowie mögliche organisatorische, fachliche, dienstliche oder arbeitsrechtliche Pflichtverletzungen;
o Konsequenzen, mit denen vergleichbare Fehler bei künftigen IT-, Beschaffungs- und Digitalisierungsprojekten vermieden werden.
2. sämtliche relevanten Akten, Unterlagen, Dateien, E-Mail-Verläufe, Protokolle, Vermerke, Verträge, Vergabeunterlagen, Datenschutzprüfungen, Präsentationen, Entscheidungsvermerke sowie Kommunikations- und Arbeitsstände unverzüglich vollständig zu sichern. Dies umfasst insbesondere SharePoint-Strukturen, E-Mail-Postfächer, Teams- oder sonstige Projektkommunikationsräume, Fachbereichsablagen und vorliegende oder anforderbare Unterlagen externer Beteiligter. Die Unterlagen sind chronologisch und thematisch prüffähig aufzubereiten; Dubletten, fehlende Datierungen und Verfasserangaben, Entscheidungsgrundlagen und Aktenrelevanz sind nachvollziehbar kenntlich zu machen.
3. sich die Möglichkeit einer externen Prüfung ausdrücklich offenzuhalten. Sie ist den zuständigen Gremien vorzuschlagen, wenn die Aktenlage nicht lückenlos, prüffähig oder widerspruchsfrei hergestellt werden kann, wesentliche Entscheidungswege unklar bleiben, Anhaltspunkte für erhebliche Pflichtverletzungen oder Vergabe-, Haushalts- bzw. Datenschutzverstöße bestehen, Interessenkonflikte die Unabhängigkeit der internen Untersuchung beeinträchtigen oder wirtschaftliche Folgen nicht belastbar verwaltungsintern bewertet werden können.
Ein erster Zwischenbericht ist den Ratsgremien spätestens zur ersten Sitzungsrunde nach der Sommerpause 2026 vorzulegen. Der Abschlussbericht ist schnellstmöglich, spätestens innerhalb von drei Monaten nach Einleitung der Untersuchung, vorzulegen.
Der Bericht hat die wesentlichen Feststellungen, Verantwortlichkeiten, offenen Punkte, finanziellen Auswirkungen, organisatorischen Schwächen und vorgeschlagenen Konsequenzen nachvollziehbar darzustellen. Soweit Teile nichtöffentlich zu behandeln sind, ist zusätzlich eine öffentliche Zusammenfassung vorzulegen.
Die Akteneinsicht verstärkt den Aufklärungsbedarf. Der Vermerk vom 12.05.2026 beschreibt erhebliche Dokumentationsmängel: rund 950 E-Mails und Dateien, zahlreiche Dubletten, fehlende Vermerke, undatierte oder verfasserlose Dokumente sowie viele Inhalte ohne Aktenrelevanz; auch nach Nachlieferungen konnte keine lückenlose und prüffähige Akte erstellt werden. Für ein Projekt dieser Größenordnung ist das nicht hinnehmbar. Entscheidungen, Prüfungen, Risiken, Zuständigkeiten und Freigaben müssen jederzeit nachvollziehbar dokumentiert sein, erst recht bei Schul-IT, Datenschutz, Vergabe und dem Einsatz öffentlicher Mittel.
Die angekündigte Task Force reicht deshalb nicht aus. Erforderlich ist eine unabhängige interne Untersuchung mit klarem Prüfauftrag, gesicherter Aktenbasis, verbindlichem Zeitplan und Berichtspflicht gegenüber den Ratsgremien. Sollte die interne Aufklärung an Grenzen stoßen, muss eine externe Prüfung möglich bleiben, um Vertrauen in die Aufarbeitung herzustellen.
Die Dringlichkeit ergibt sich aus der notwendigen sofortigen Sicherung der Akten, der zeitnahen Klärung von Verantwortlichkeiten und der Sicherstellung, dass weitere Entscheidungen zur Schul-IT nicht auf ungeklärter Grundlage getroffen werden. Hannover braucht eine Schul-IT, die rechtssicher, verlässlich, wirtschaftlich und praxistauglich ist. Voraussetzung dafür ist eine vollständige und glaubwürdige Aufarbeitung des bisherigen Vorgehens.